Datenabkommen Swift: USA dürfen auf EU-Bankdaten zugreifen – vorerst
Das Swift-Abkommen zwischen der EU und den USA tritt in Kraft. Der Datenaustausch gilt jedoch nur vorübergehend, da die EU-Abgeordneten noch nicht darüber abstimmen konnten.
Das umstrittene "Swift"-Bankenabkommen der EU mit den USA tritt vorübergehend in Kraft. Dadurch bekommen US-Terrorfahnder erneut Zugriff auf die Daten von Millionen europäischer Bankkunden, den sie bereits seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 hatten.
Die Regelung gilt deswegen nur vorübergehend, da das EU-Parlament dem Gesetz erst noch zustimmen muss. Allerdings wird erwartet, dass die Abgeordneten das Abkommen bei der Abstimmung am 10. Februar ablehnen. Die Abgeordneten sehen Datenschutzbestimmungen, aber auch die eigenen Mitspracherechte verletzt.
Die EU-Innenminister hatten das Abkommen Anfang Dezember gebilligt, die schwedische Ratspräsidentschaft versicherte den EU-Abgeordneten gleichzeitig, dass sie noch vor dessen Inkrafttreten über den Vertrag abstimmen können. Weil die Übersetzungen des Vertrags jedoch nicht rechtzeitig vorlagen, wird nun erst abgestimmt, wenn das Abkommen bereits gilt.
Sollten die Abgeordneten dagegen stimmen, muss der Zugriff auf die europäischen Bankkunden sofort wieder abgebrochen werden. Die EU-Staaten wollen in den kommenden neun Monaten ein endgültiges Abkommen mit den USA aushandeln und dann von vornherein das Europaparlament einbeziehen.
Das Abkommen sieht vor, dass die USA weiterhin Bankverbindungsdaten erhalten, die der Finanzdienstleister "Swift" mit Hauptsitz in Belgien verwaltet. "Swift" wickelt nach eigenen Angaben täglich rund 15 Millionen Transaktionen weltweit ab, darunter auch Standardüberweisungen in der EU. Damit könnte theoretisch jeder europäische Bürger ins Visier der US-Fahnder geraten. Als Gegenleistung erhofft sich die EU Hinweise für die eigene Terrorfahndung.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat das geplante Bankdatenabkommen der EU mit den USA scharf kritisiert. "Swift" sei "weder datenschutzgerecht noch demokratisch legitimiert", erklärte er und kritisierte, die Schwellen für die Datenübermittlung seien so niedrig gesetzt, dass voraussichtlich ganz überwiegend Daten völlig unverdächtiger Bankkunden übermittelt würden. Zudem fehle eine wirksame Kontrolle durch unabhängige Datenschutzbeauftragte.
Das Abkommen und das Verfahren seines Zustandekommens seien zudem "mit gravierenden Fehlern behaftet". Es sei ohne Beteiligung des Europäischen Parlaments und der nationalen Parlamente der Mitgliedstaaten abgeschlossen worden. "Die Volksvertretungen konnten deshalb ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag als Wächter der Grundrechte der EU-Bürger nicht nachkommen", sagte Schaar.
Der Präsident des EU-Parlaments, Jerzy Buzek, hatte den Ministerrat bereits vor zehn Tagen aufgefordert, das Inkrafttreten zu verschieben, damit das Parlament noch über das Abkommen abstimmen kann. Schaar sagte, er erwarte von der Bundesregierung, dass sie sich auf europäischer Ebene dafür einsetze, das Abkommen bis zur Abstimmung des EU-Parlaments nicht anzuwenden.