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Franz-Peter Tebartz-van Elst - hier im Dezember 2012 - ist inzwischen im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung tätig.

© dpa

Update

Bericht über Schadenersatz an Bistum Limburg: Vatikan dementiert Entscheidung zu Tebartz-van Elst

Der Vatikan hat einen Bericht der "Bild" zurückgewiesen, wonach Papst Franziskus Schadenersatzforderungen gegen den Limburger Ex-Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst abgelehnt hat.

Die "Bild" hatte berichtet, dass der emeritierte Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst wegen der überhöhten Kosten für die Limburger Bischofsresidenz keinen Schadenersatz zahlen muss. Wie das Blatt am Donnerstag unter Berufung auf Insider im Vatikan berichtet, habe Papst Franziskus diese Entscheidung schon im Juli getroffen.

Die deutsche Abteilung im päpstlichen Staatssekretariat sei darüber bereits informiert worden. Die Entscheidung solle dem Administrator des Bistums Limburg, Manfred Grothe, in der ersten September-Woche im Vatikan von Mitarbeitern des Papstes erläutert werden.

Der Bericht entspreche nicht den Tatsachen, sagte der Leiter der deutschsprachigen Abteilung im vatikanischen Staatssekretariat, Winfried König, am Donnerstag dem Evangelischen Pressdienst. Über eine Entscheidung des Papstes in der Angelegenheit wisse er nichts, ergänzte König. Er wies darauf hin, dass nicht das Staatssekretariat, sondern die Bischofskongregation bei Entschädigungsforderungen der Diözese an den emeritierten Bischof zuständig sei.

Das Bistum Limburg hatte sich an den Vatikan gewandt, um den ehemaligen Bischof finanziell in die Pflicht zu nehmen. Direkte Geldforderungen an einen Bischof zu stellen, war ein Präzedenzfall. In der Vergangenheit waren Entschädigungsforderungen nicht an Bischöfe gerichtet worden, sondern an deren Diözesen, zum Beispiel bei Missbrauchsfällen, die von den Bistümern vertuscht worden waren.

Auf welches Recht sich Papst Franziskus bei der Ablehnung des Schadenersatzes beruft, ist laut "Bild" nicht bekannt. Tebartz-van Elst, der inzwischen für den im Päpstlichen Rat für die Neuevangelisierung tätig ist, wolle sich nicht zu der Entscheidung äußern. Die 31 Millionen Euro teure Limburger Bischofsresidenz war der ausschlaggebende Grund für die Beurlaubung von Tebartz-van Elst durch Papst Franziskus und den Bischofsrücktritt im vergangenen Jahr. (epd)

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