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Es sollte schon 2024 vorgelegt werden: Das Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD ist noch gar nicht fertig
Monatelang hieß es, das Gutachten zur möglichen Neueinstufung der AfD dürfe nicht vor der Bundestagswahl vorgelegt werden. Jetzt stellt sich raus: Das Gutachten ist noch in Arbeit.
Von Sebastian Leber
Stand:
Eigentlich wollte das Bundesamt für Verfassungsschutz sein neues AfD-Gutachten bereits 2024 vorlegen – und auf dieser Grundlage entscheiden, ob es die Partei nicht mehr bloß als Verdachtsfall, sondern als „gesichert rechtsextremistisch“ einstuft.
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