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Björn Höcke (AfD) steht vor einem qualmenden Grill und gibt Interviews bei der Wahlparty der Alternative für Deutschland in der AfD Bundesgeschäftsstelle.

© picture alliance/dpa/Julian Stratenschulte

Vermieter klagt gegen AfD: Fliegt die Partei am Freitag aus ihrer Geschäftsstelle?

Darf die AfD in ihrer Geschäftsstelle in Reinickendorf bleiben? Der Vermieter klagt auf Räumung. Das steckt dahinter.

Stand:

Darf die AfD in ihrer Bundesgeschäftsstelle bei Berlin bleiben oder muss sie ausziehen? Am Freitagvormittag treffen sich Parteivertreter und Vermieter Lukas Hufnagl in Berlin vor Gericht. Das soll nach monatelangem Streit nun entscheiden, ob der Vermieter die Partei zurecht zur Räumung aufgefordert hatte oder nicht.

Hufnagl sieht sich im Recht. Der Unternehmer hatte dem Tagesspiegel gegenüber im Mai argumentiert, die AfD habe zwei mietrechtliche Verstöße begangen. Beide beziehen sich auf den Wahlabend, an dem die Partei in ebendiesen Räumen ihre Wahlparty gefeiert hatte. Konkret ging es dabei nicht um die mediale Aufmerksamkeit und Sicherheitskontrollen.

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Zum einen, so argumentierte Hufnagl, sei im Rahmen der Party im Innenhof des Geschäftshauses gegrillt worden. Das sei nicht erlaubt. Zum anderen war das Gebäude in AfD-Blau angestrahlt worden. Auch das explizit nicht erlaubt, so der Vermieter. Von beiden Vorgängen gibt es Fotos, sodass nun das Gericht entscheiden muss, ob es sich um mietrechtliche Verstöße handelt, die eine Räumung rechtfertigen.

Blick auf die Bundesgeschäftsstelle der AfD im Ortsteil Reinickendorf.

© dpa/Jörg Carstensen

Die AfD hatte zuvor Versäumnisse eingeräumt und Wiedergutmachung angeboten. Doch der Vermieter zog vor Gericht.

Auf AfD-Seite war zuletzt der stellvertretende Parteivorsitzende Kay Gottschalk zuständig. Gottschalk äußerte sich auf Tagesspiegel-Anfrage nicht zu seinen Erwartungen. Aus Parteikreisen ist allerdings zu hören, dass man optimistisch sei. Am Wochenende sei in dem Geschäftsgebäude in der Regel niemand vor Ort, sodass auch niemand beeinträchtigt worden sei. Man gehe von einer Einigung oder sogar einem Gewinn vor Gericht aus.

Inwieweit das dem Mietvertrag entspricht, wird das Gericht klären müssen. Offen ist, ob es bei dem einen Termin bleibt oder ob weitere Verhandlungstage anberaumt werden.

Die Partei hatte bereits in der Vergangenheit wiederholt nach einer eigenen Immobilie gesucht, die sie erwerben wollte. Dazu waren die Bemühungen anlässlich des Streits erneut verstärkt worden.

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