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An einem Whiteboard steht das Wort „Lehrer“ in verschiedenen Gender-Schreibweisen.

© dpa/Uli Deck

„Verständlichkeit geht verloren“: In Hamburg startet das Volksbegehren gegen Gendern in Schulen und Ämtern

Erst vor kurzem haben Hessen und Bayern ein Verbot auf den Weg gebracht. Nun können wahlberechtigte Hamburger bis zum 28. August gegen Gendersprache ihre Stimme abgeben.

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In Hamburg hat ein Volksbegehren für ein Verbot von Gendersprache in Schulen und Behörden begonnen. Seit Donnerstag können Bürger zunächst per Brief ihre Unterstützung erklären, wie die Initiative „Schluss mit Gendersprache in Verwaltung und Bildung“ mitteilte.

Ab dem 8. August beginnt neben der Briefeintragung auch die klassische Unterschriftensammlung. Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen sich wenigstens fünf Prozent der wahlberechtigten Hamburger bis zum 28. August eintragen, das sind rund 66.000 Menschen.

Die Initiative möchte erreichen, dass öffentliche Einrichtungen eine Sprache verwenden, die sich nach den Regeln des Rats für deutsche Rechtschreibung richtet. Sie ist gegen die Verwendung von Kunstpausen und Sonderzeichen, die Menschen aller Geschlechter in die Sprache einbeziehen sollen.

Gegenderte Sprache sei missverständlicher, so Kritiker

Stattdessen spricht sie sich für die Verwendung des grammatischen Maskulinums als geschlechtsübergreifende Form aus. Zuletzt hatten die Länder Hessen und Bayern die Gendersprache in ihren Behörden verboten.

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„Es geht hier nicht um persönliche Befindlichkeiten. Es geht darum, dass wir sehen, wie vor unseren Augen die Verständlichkeit der Sprache verloren geht“, erklärte der Sprecher der Initiative, Jens Jeep. Gegenderte Texte würden länger und missverständlicher.

Hingegen umfassten Begriffe wie „Bürger“, „Hamburger“ oder „Schüler“ für jeden verständlich immer schon alle Menschen. Das Geschlecht spiele gar keine Rolle, während das Gendern die Unterschiedlichkeit der Menschen auch noch in den Vordergrund stelle.

Volksbegehren gilt als zweite Stufe direkter Demokratie

Die Initiative hatte bereits im vergangenen Jahr mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt - und damit eine erfolgreiche Volksinitiative auf die Beine gestellt. In Hamburg ist das die erste von drei Stufen direkter Demokratie. Die Hamburgische Bürgerschaft hatte das Anliegen der Initiative jedoch mit rot-grüner Mehrheit abgelehnt.

Sollte das Volksbegehren, die zweite Stufe, erfolgreich sein, müsste sich das Parlament erneut mit dem Gesetzesvorschlag befassen. Wenn sie es wieder ablehnt, würde es im dritten und letzten Schritt zum Volksentscheid kommen. Dann könnten alle Wahlberechtigten über den Vorschlag der Initiative abstimmen.

Das Volksbegehren fällt aufgrund der gesetzlichen Fristen genau in die Hamburger Sommerferien. Mit einem Eilantrag auf Verschiebung war die Initiative vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht gescheitert. (KNA)

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