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Der Hauptangeklagte im Mordfall Lübcke, Stephan Ernst (M), spricht im Oberlandesgericht mit seinen Anwälten Mustafa Kaplan (l) und Frank Hannig.

© THomas Kienzle / dpa

Update

Prozess um Mord an Walter Lübcke: Verteidiger des Angeklagten Stephan Ernst abberufen

Der Anwalt Frank Hannig verteidigt den Hauptangeklagten nicht länger. Grund ist laut Oberlandesgericht Frankfurt das zerrüttete Vertrauensverhältnis.

Im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke ist einer der beiden Verteidiger des Hauptangeklagten Stephan Ernst abberufen worden. Der Senat stimmte einem Antrag auf Entpflichtung Frank Hannigs zu, wie der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel am Dienstag, dem siebten Verhandlungstag vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main, sagte.

Die Zerrüttung des Vertrauensverhältnisses zwischen Ernst und dem Anwalt Frank Hannig sei nachvollziehbar.

Hannig habe in der Verhandlung am Montag Anträge gestellt, die den Interessen seines Mandanten widersprächen, sagte Sagebiel zur Begründung. Mit einem dieser Anträge habe Hannig andeuten wollen, dass Lübcke und seine Söhne in "krumme Geschäfte verwickelt" seien. Zudem habe der Anwalt "weitreichende Mutmaßungen" über eine Beteiligung Dritter an der Tat gestellt.

Hannig verließ den Gerichtssaal unmittelbar nach Verkündung des Beschlusses.

Am Montag hatte Ernsts zweiter Anwalt Mustafa Kaplan den Antrag auf Entpflichtung Hannigs gestellt, dem Ernst auf Nachfrage Sagebiels zustimmte. Hannig hatte vor rund einem Jahr die Verteidigung des Angeklagten übernommen. Er soll nun durch einen neuen Pflichtverteidger ersetzt werden.

Der frühere Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke war in der Nacht zum 2. Juni 2019 erschossen auf der Terrasse seines Wohnhauses im nordhessischen Wolfhagen-Istha gefunden worden. Der Angeklagte soll ihn aus rechtsextremen Motiven getötet haben. Neben Ernst ist Markus H. als mutmaßlicher Komplize angeklagt. (AFP/dpa)

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