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Thüringens AfD-Chef Björn Höcke

© Reuters/Matthias Rietschel

Verwaltungsgericht entscheidet: AfD-Politiker Björn Höcke darf als „Faschist“ bezeichnet werden

Die Stadt Eisenach wollte Proteste gegen Thüringens AfD-Chef Höcke verbieten, bei denen er als „Faschist“ bezeichnet wurde. Ein Gericht aber hatte nichts dagegen.

In einem Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Meiningen entschieden, dass der thüringische AfD-Chef Björn Höcke als Faschist bezeichnet werden darf. In dem Rechtsstreit, über den zuerst „Spiegel Online“ und die „FAZ“ berichteten, ging es um eine Demonstration gegen eine Veranstaltung der AfD in Eisenach. Die Kundgebung trug den Titel „Protest gegen die rassistische AfD insbesondere gegen den Faschisten Höcke“. 

Die Stadtverwaltung Eisenach wollte das nicht zulassen, weil sie Höckes Persönlichkeitsrechte und zudem die öffentliche Sicherheit bedroht sah. Daher verbot die Stadt den Titel der Kundgebung, wogegen wiederum die Initiatoren vorgingen. Sie beriefen sich auf die Meinungsfreiheit und legten unter anderem mit zahlreichen Zitaten Höckes dar, warum sie die Bezeichnung „Faschist“ für angebracht hielten.

Das Verwaltungsgericht folgte der Argumentation. Die Antragsteller hätten „in ausreichendem Umfang glaubhaft“ gemacht, „dass ihr Werturteil nicht aus der Luft gegriffen ist“, sondern auf einer überprüfbaren Tatsachengrundlage beruht, befanden die Richter. 

Höcke ist der Spitzenkandidat der AfD bei den Landtagswahlen am 27. Oktober in Thüringen. (Tsp) 

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