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Die Hartz-IV-Sätze steigen 2021

© Stefan Sauer/dpa

Hartz IV Regelsätze steigen 2021: Vierzehn Euro mehr zum Leben

Wegen des Preisanstiegs sollen auch die Hartz-IV-Leistungen steigen. Sozialverbände halten das für zu wenig - und kritisieren die Berechnungsmethode.

Wegen der gestiegenen Preise bekommen Empfänger von Hartz-IV-Leistungen ab dem nächsten Jahr mehr Geld. Für alleinstehende Erwachsene steigt der Regelsatz Anfang 2021 um 14 Euro auf 446 Euro im Monat, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Dienstag mitteilte. Für volljährige Partner wird der Satz um zwölf Euro auf 401 Euro im Monat angehoben. Langzeitarbeitslose, die auf die staatliche Unterstützung angewiesen sind, müssen von dem Regelsatz ihre täglichen Ausgaben decken – von Lebensmitteln über Kleidung bis zur Stromrechnung. Hinzu kommen die Kosten für Miete und Heizung. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit beziehen momentan rund 5,7 Millionen Menschen in Deutschland Hartz IV.

Wenn die Preise steigen, werden auch die Hartz-IV-Leistungen angehoben

Wie stark die Leistung jedes Jahr steigt, richtet sich nach der Entwicklung der Preise und der Nettolöhne. Vor Kurzem war das Kabinett noch von einer geringeren Anpassung ausgegangen, es werde ein Plus von „mindestens“ sieben Euro für Alleinstehende geben, hieß es. Doch nun liegen aktuellere Daten vor.

Für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 24 Jahren, die noch bei ihren Eltern wohnen, steigt der Regelsatz um zwölf Euro auf 357 Euro. Für Kinder werden die monatlichen Zahlungen ebenfalls angehoben, allerdings in unterschiedlicher Höhe. In der Altersgruppe von null bis fünf Jahren gibt es ab Januar 283 Euro monatlich (plus 33 Euro), im Alter zwischen sechs und 13 Jahren sind es 309 Euro (plus ein Euro), bei den 14- bis 17-Jährigen 373 Euro (plus 45 Euro).

Deckt Hartz IV das Existenzminimum ab?

Die Frage, ob die Hartz–IV-Leistungen ein menschenwürdiges Existenzminimum ermöglichen, ist politisch umstritten. Auch die konkrete Berechnungsmethode führt immer wieder zu Kritik und war Gegenstand zahlreicher Klagen. Derzeit richtet sich die Höhe der Leistungen grundsätzlich nach den Ausgaben von Geringverdienern in Deutschland, die alle fünf Jahre in der sogenannten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) erhoben werden. Als Vergleichsmaßstab wird herangezogen, wie viel die unteren 15 Prozent der Einkommensbezieher für den täglichen Lebensbedarf ausgeben.

Für Ärger sorgt allerdings immer wieder, dass bestimmte Güter zumindest zu einem Teil rausgerechnet werden – etwa im Bereich „Freizeit, Unterhaltung und Kultur“. Für den Posten „Beherbergung und Gaststätten“ beispielsweise wird deutlich weniger anerkannt, als Geringverdiener hierfür ausgeben. Begründet wird dies damit, dass die auswärtige Verpflegung nicht zum „physischen“ Existenzminimum zähle.

Sozialverbände halten Regelsatz für zu niedrig

Zu den schärfsten Kritikern der Berechnungsmethode gehört der Paritätische Gesamtverband. Dieser bezeichnete die Regelsätze als „realitätsfern, nicht bedarfsgerecht und viel zu niedrig“. Es sei für die Betroffenen „einfach nur bitter“, wie wenig die Bundesregierung für arme Menschen übrig habe, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider. Das Deutsche Kinderhilfswerks hält eine grundlegende Reform der Berechnung für nötig, um die Lebenssituation von Armut betroffener Kinder zu verbessern.

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Auch der sozialpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Sven Lehmann, kritisierte, die geplante Anhebung gleiche im Wesentlichen die gestiegenen Preise aus und verpuffe damit. „An der finanziellen Notlage von Menschen in Hartz IV und von armen Rentnerinnen und Rentnern ändert die Regelsatzanpassung real nichts“, sagte er. Mit den Leistungssätzen sei werde „eine kostenminimale gesunde Ernährung noch soziale Teilhabe in der Gesellschaft“ möglich. Lehmann forderte eine schrittweise Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene auf 603 Euro im Monat.

Seit Anfang dieser Woche haben die Familienkassen mit der schrittweisen Auszahlung des Kinderbonus von 300 Euro begonnen – einer Leistung, die Familien in der Coronakrise entlasten soll. Auch Hartz-IV-Empfänger sollen davon profitieren. Die Einmalzahlung sei unzureichend und erinnere eher an „ein Trostpflaster“ für Familien, kritisierte der Familienbund.

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