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Amtliches Wahlergebnis: Von vorläufig zu endgültig

Sobald die Wahllokale geschlossen sind, warten Wähler und Politiker gespannt auf das Ergebnis. Die Auszählung erfordert jedoch viele Stunden. Erst dann wird ein vorläufiges amtliches Ergebnis veröffentlicht.

Berlin (08.09.2005, 16:48 Uhr) - Bis zur Feststellung des endgültigen Ergebnisses können noch Wochen vergehen.

Unmittelbar nach Schließung der Wahllokale veröffentlichen Wahlforscher erste Prognosen. Grundlage dafür sind Befragungen von Bürgern direkt am Wahllokal. Auf der Basis von ersten Auszählungen stellen die Wahlforscher Hochrechnungen zusammen, die mit der Zahl der Einzelergebnisse immer präziser werden. Diese Berechnungen sind zwar repräsentativ, weil sie nach strengen mathematisch-statistischen Regeln erhoben werden, aber sie sind nicht amtlich.

Erst wenn der letzte Wahlbezirk ausgezählt ist, können die Landeswahlleiter für ihren Bereich und dann - bei einer Bundestagswahl - der Bundeswahlleiter für ganz Deutschland ein vorläufiges amtliches Ergebnis feststellen.

An den Tagen danach prüfen die örtlichen Wahlvorstände nochmals die Niederschriften auf eventuelle Unregelmäßigkeiten. Dabei kann es auch um Zweifelsfälle gehen, wie die Frage, ob Briefwahlunterlagen rechtzeitig eingegangen sind. Offene Fragen gehen an den Kreiswahlleiter und unter Umständen auch an den Bundeswahlleiter. Erst wenn alles geklärt ist, wird das amtliche Endergebnis festgestellt. Dieses Ergebnis kann - meist nur geringfügig - von dem am Wahlabend veröffentlichten vorläufigen Ergebnis abweichen.

Bei einer Nachwahl, wie sie jetzt durch den Tod einer Wahlkreiskandidatin in Dresden erforderlich ist, verschiebt sich die Feststellung des amtlichen Ergebnisses voraussichtlich nochmals um einige Wochen. (tso/dpa)

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