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Vorschlag der Gaspreis-Kommission: Eigentümerverband hält Erstattung der Dezember-Abschläge für nicht umsetzbar
Der Staat will Gaskunden eine Abschlagszahlung für Dezember gewähren. Haus und Grund kritisiert den Vorschlag: Vermieter wären damit überfordert.
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Die von der Gaspreis-Kommission vorgeschlagene Erstattung der Dezember-Gasrechnung lässt sich nach Ansicht des Eigentümerverbands Haus und Grund nicht umsetzen. Für private Vermieter:innen sei diese Lösung ungeeignet, sagte Verbandspräsident Kai H. Warnecke.
Gerade für Wohnungseigentümer:innen, die vermieten, wäre es in der Kürze der Zeit nicht machbar, den Kostenanteil zu berechnen und zu erstatten, so hieß es weiter. „Es wirkt, als wäre der Vorschlag von Leuten erarbeitet worden, die noch nie eine Heizkostenabrechnung gesehen, geschweige denn erarbeitet haben.“
Eine von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hatte vorgeschlagen, private Haushalte und Unternehmen durch ein zweistufiges Modell zu entlasten: Der Staat soll in einem ersten Schritt einmalig die Gas-Monatsrechnung komplett übernehmen.
In einem zweiten Schritt sollen ab März 2023 bis Ende April 2024 bei 80 Prozent eines geschätzten Grundkontingents die Preise auf zwölf Cent pro Kilowattstunde abgesenkt werden. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb dieses Grundkontingents gilt dann der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis
Warnecke kritisiert, die vorgeschlagene Gaspreisbremse müsse früher greifen - und zwar am besten sofort. März sei als Startzeitpunkt „schlicht zu spät“: „Einen Deckel zum Ende des Winters einzuführen ist wie eine Mietpreisbremse in einem Dorf, wo niemand mehr wohnt“, sagte Warnecke.
Er warnte, das Modell in seiner aktuellen Form werde nicht funktionieren. „Entweder braucht es sofort eine pauschale Leistung oder einen Preisdeckel. Die Arbeit auf andere abzuwälzen, sorgt nur für Chaos“, fügte Warnecke hinzu. (AFP)
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