zum Hauptinhalt

Feinstaub: Was müssen Anwohner ertragen?

Das Bundesverwaltungsgericht prüft heute, ob Anwohnern stark befahrener Straßen ein besonderer Schutz vor Feinstaub zusteht. Der Kläger wohnt an einer der bundesweit am stärksten belasteten Straßen.

Stand:

Leipzig - Das Gericht muss die Grundsatzfrage klären, ob Anwohner stark belasteter Straßen Anspruch auf eine exakte Einhaltung der von der EU vorgegebenen Grenzwerte haben. Der Kläger wohnt an der Münchner Stadtautobahn Mittlerer Ring, einer der bundesweit am stärksten durch Feinstaub belasteten Straßen. 2005 etwa war der Feinstaub-Grenzwert dort bereits im März mehr als 35 Mal überschritten. Die EU-Richtlinien erlauben nur eine Überschreitung an 35 Tagen.

Der Kläger hatte in erster Instanz vor dem Verwaltungsgerichtshof München im Mai 2006 weitgehend Recht bekommen. Die Richter verpflichteten den Freistaat Bayern dazu, bei erhöhter Feinstaubbelastung die Einhaltung der Grenzwerte soweit wie möglich sicherzustellen. Der Kläger pocht jedoch auf eine unbedingte Einhaltung der Grenzwerte. Beide Seiten hatten Revision eingelegt. Das Urteil soll noch am Donnerstag gesprochen werden. (tso/dpa/ddp)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })