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Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff.

© Oliver Berg/dpa

Datenschutzregeln: Wegen DSGVO: 50 neue Planstellen für Datenschutzbeauftragte Voßhoff

Laut Handelsblatt erhält Andrea Voßhoff bald deutlich mehr Personal. Grund ist vor allem die neue Datenschutz-Grundverordnung.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, bekommt einem Bericht des "Handelsblatts" zufolge deutlich mehr Personal. Wie die Zeitung am Mittwoch unter Berufung auf das Bundesfinanzministerium berichtete, bekommt die Behörde zu den bestehenden 160,5 Planstellen 50 weitere dazu. Laut dem Bereinigungsentwurf zum Bundeshaushalt 2018 werden hierfür Kosten in Höhe von rund fünf Millionen Euro veranschlagt.

Die Personalaufstockung hängt unter anderem mit den seit Ende Mai geltenden neuen EU-Datenschutzregeln zusammen. Mit der sogenannten Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bekommt auch Voßhoffs Behörde mehr Aufgaben. Laut "Handelsblatt" wurden allein für die neu eingerichtete Zentrale Anlaufstelle (ZASt), die die Zusammenarbeit der deutschen mit anderen europäischen Aufsichtsbehörden und dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) koordiniert, zehn Stellen bewilligt.

Außerdem sind für die datenschutzrechtliche Kontrolle von Sicherheitsbehörden sowie den Informationsaustausch bei der Terrorismusbekämpfung insgesamt 15 neue Planstellen vorgesehen, berichtete die Zeitung unter Berufung auf die Vorlage des Ministeriums für die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses. Nach Informationen des "Handelsblatts" hatte Voßhoff in den Haushaltsberatungen sogar 67 zusätzliche Stellen gefordert.

Die DSGVO ist seit dem 25. Mai endgültig in Kraft. Die neuen Regeln machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen gleichzeitig mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen. Fortan gibt es auch ein Recht auf Vergessenwerden: Firmen oder Behörden müssen Daten über Betroffene löschen, wenn diese das fordern und es keine rechtlichen Gründe gibt, sie weiter zu speichern. (AFP)

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