Politik: Wer kontrolliert?
Jährlich wird das Bundesfinanzministerium durch Artikel 9 des Haushaltsgesetzes ermächtigt, Ausfuhrgewährleistungen bis zu einer festgelegten Obergrenze zu übernehmen. Damit endet der Einfluß der Parlamentarier.
Jährlich wird das Bundesfinanzministerium durch Artikel 9 des Haushaltsgesetzes ermächtigt, Ausfuhrgewährleistungen bis zu einer festgelegten Obergrenze zu übernehmen. Damit endet der Einfluß der Parlamentarier. Welche Projekte damit gefördert und abgesichert werden, entscheidet der sogenannte IMA (Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften). Der Haushaltsausschuss wird jährlich in Listenform über die gewährten Bürgschaften informiert, die Öffentlichkeit durch einen Jahresbericht des Wirtschaftsministeriums. Darin finden sich Deckungssummen für wichtige Länder, aber Angaben über sämtliche Länder und einzelne Projekte fehlen. Kritiker bemängeln die fehlende Transparenz.