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Ein Grundsteuerbescheid für 2024 wird vor einen Computerbildschirm gehalten, auf dem das Logo der Steuerplattform Elster angezeigt wird.

© dpa/Bernd Weißbrod

Update

Klagen von 2,8 Millionen Eigentümern abgewiesen: Gericht sieht neue Grundsteuer als rechtens – doch Verbände kündigen Verfassungsbeschwerde an

Seit Anfang des Jahres gilt die Grundsteuerreform. Der Bundesfinanzhof sieht keinen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz. Doch die Auseinandersetzung ist offenbar noch nicht vorbei.

Stand:

Der Bund der Steuerzahler und der Immobilieneigentümerverband Haus & Grund wollen Verfassungsbeschwerde gegen die Grundsteuer-Reform einlegen. Das kündigten die Präsidenten der beiden Verbände in München an.

Nachdem der Bundesfinanzhof als höchstes deutsches Steuergericht die seit Anfang des Jahres geltende Neuregelung der Grundsteuer für rechtens erklärt hat, wollen die Verbände das Gesetz über den Gang nach Karlsruhe kippen.

Sowohl Haus & Grund als auch Bund der Steuerzahler sehen in dem Gesetz einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen. Der Bundesfinanzhof hält die Pauschalierung trotz der daraus folgenden Ungenauigkeiten bei der Besteuerung für verfassungsrechtlich vertretbar. Haus & Grund jedoch hält die Pauschalierung für zu ungenau. Der „Toleranzbereich“ sei überschritten, sagte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Zuvor hatte der Bundesfinanzhof in München (BFH) in zweiter Instanz die Klagen von Immobilieneigentümern aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die Neuregelung zurückgewiesen. Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Länder.

Bundesweit hatten nach Angaben des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten in der ersten Instanz haben bislang mehr als 2000 Immobilieneigentümer geklagt. Viele dieser Klagen waren bereits abgewiesen. 

Die Grundsteuer trifft quasi die gesamte Bevölkerung, obwohl nur Immobilieneigentümer die Steuer selbst zahlen müssen. Doch legen Vermieter die Kosten üblicherweise auf ihre Mieter um. Ein Hauptkritikpunkt des Eigentümerverbands Haus & Grund und vieler Kläger ist, dass die Finanzämter die Mieteinnahmen in vielen Fällen zu hoch angesetzt hätten. 

Entscheidung gilt für elf Länder 

In allen drei Verfahren ging es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze wehren sich zahlreiche Eigentümer. Über die Revisionsklagen gegen die Ländergesetze will der Bundesfinanzhof im kommenden Jahr entscheiden. 

Notwendig geworden war die Reform der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrunde liegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge. Um das neue Gesetz hatte es ein langes Hickhack gegeben. Anschließend mussten 36 Millionen Grundstücke und Gebäude neu bewertet werden. 

Die Reform soll insgesamt „aufkommensneutral“ sein, also keine versteckte Grundsteuererhöhung mit sich bringen. Etliche Kritiker bezweifeln das. Im ersten Halbjahr 2024 hatten die 16 Länder noch nach der alten Regelung acht Milliarden Euro Grundsteuer eingenommen. 

Ob die Reform wirklich aufkommensneutral war, wird erst feststehen, wenn die vollständigen Einnahmen der Jahre 2024 und 2025 veröffentlicht sind. Auch eine aufkommensneutrale Neuregelung bedeutet jedoch nicht, dass jeder einzelne Eigentümer ebenso viel oder wenig berappen müsste wie zuvor – manche zahlen weniger, andere mehr. (dpa)

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