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20 Jahre nach der Tat: Angeklagter gesteht Raubüberfall
Die Täter erbeuteten im Juni 1992 in Bernau beim Überfall auf Wachleute rund 3,5 Millionen D-Mark - und erschossen einen Wachmann. Ein Täter wurde nun durch DNA-Spuren überführt. Seine Komplizen bleiben unerkannt.
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Frankfurt (Oder) (dapd-lbg). Knapp 20 Jahre nach einem Raubüberfall auf zwei Wachleute an der Sparkasse in Bernau bei Berlin hat ein 61-Jähriger die Tat gestanden. Sein Mandant räume die Vorwürfe ein, erklärte der Verteidiger am Donnerstag zu Beginn des Prozesses im Landgericht Frankfurt (Oder). Weitere Angaben machte er nicht. Zuvor hatten sich die Prozessbeteiligten darauf verständigt, dass der Angeklagte bei einem Geständnis eine Gesamtfreiheitsstrafe von maximal 15 Jahren erhält. Dabei soll eine Verurteilung von 2007 wegen Raubes durch das Landgericht Halle/Saale zu 13 Jahren und sechs Monaten eingerechnet werden, die der Angeklagte derzeit absitzt.
Im aktuellen Prozess wirft die Anklage dem 61-Jährigen gemeinschaftlichen Raub mit Todesfolge vor. Er soll im Juni 1992 an der Geldschleuse der Bernauer Sparkasse mit zwei unbekannten Komplizen zwei Wachleute überfallen haben. Die Täter hätten dabei zwei Geldbehälter mit insgesamt 3,5 Millionen D-Mark erbeutet. Einer der Räuber habe mit einer Maschinenpistole auf einen Wachmann geschossen. Das Opfer verstarb auf dem Weg ins Krankenhaus an Schussverletzungen an Kopf und Hals. Die Täter konnten unerkannt flüchten. Offen blieb, wer die Schüsse abgegeben hat.
Zwtl.: Angeklagter war schon in 1970er Jahren aktiv Auf die Spur des Angeklagten waren die Ermittler erst durch einen Zeugenhinweis aus dem Jahr 2005 und die Auswertung einer DNA-Probe aus dem Fluchtfahrzeug gekommen, wie die Staatsanwältin sagte. Es folgten jahrelange Ermittlungen, bei denen die Polizei auch auf Konten der Familie in Österreich und der Schweiz gestoßen sei.
Der Angeklagte war den Angaben zufolge in den 1970er Jahren einer der Köpfe einer Bande, die in Westberlin mehrere Geldtransporter überfallen und mehrere Millionen D-Mark erbeutet hatte. Dafür wurde er 1980 zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die Strafe war im April 1992 - nur wenige Wochen vor der jetzt angeklagten Tat - zur Bewährung ausgesetzt worden.
Der Prozess wird am Montag (19. März) fortgesetzt. dapd
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Jörg Schreiber
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