IM FALL DES VERHUNGERTEN FLORIAN: Anklage geht in Revision
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat vorsorglich Revision gegen das Urteil im Fall des verhungerten Babys Florian eingelegt. Das sagte deren Sprecher Ulrich Scherding gestern.
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Die Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) hat vorsorglich Revision gegen das Urteil im Fall des verhungerten Babys Florian eingelegt. Das sagte deren Sprecher Ulrich Scherding gestern. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Prozess die Verurteilung der Eltern des Kindes wegen gemeinschaftlichen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit der Misshandlung von Schutzbefohlenen beantragt. Das Gericht verurteilte sie jedoch am vergangenen Freitag lediglich wegen Totschlags.
Der Staatsanwalt hatte für die 20-jährige Mutter eine Jugendstrafe von siebeneinhalb Jahren und für den 21-jährigen Vater eine Freiheitsstrafe von zwölfeinhalb Jahren gefordert. Das Leiden des knapp sechs Monate alten Jungen sei qualvoll gewesen, er habe bis wenige Tage vor seinem Tod unsägliche Schmerzen erlitten.
Das Urteil war unter anderem von der Deutschen Kinderhilfe als zu milde kritisiert worden. ddp
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