HINTERGRUND: Asyl in der Grauzone
DER RECHTSRAHMENKirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, auch kirchliche Nothilfe genannt. Den Betroffenen droht bei Abschiebung in ihre Herkunftsland Folter und Tod, oder aber die Abschiebung ist mit sozialen und menschenrechtswidrigen Härten verbunden.
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DER RECHTSRAHMEN
Kirchenasyl ist die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen ohne legalen Aufenthaltsstatus, auch kirchliche Nothilfe genannt. Den Betroffenen droht bei Abschiebung in ihre Herkunftsland Folter und Tod, oder aber die Abschiebung ist mit sozialen und menschenrechtswidrigen Härten verbunden. Während des Kirchenasyls werden alle rechtlichen, sozialen und humanitären Gesichtspunkte geprüft. In vielen Fällen ist es in den vergangenen Jahren gelungen, dass Entscheidungen von Behörden überdacht werden und ein neues Asylverfahren begonnen wird. Allerdings ist das Kirchenasyl staatlich nicht anerkannt und kann jederzeit von den Behörden beendet werden.
Die betreffende Kirchengemeinde stellt nach Mehrheitsbeschluss durch den Gemeindekirchenrat Wohnraum sowie die notwendigen Mittel zum Überleben zur Verfügung. Das zumeist über Wochen oder gar Monate laufende Kirchenasyl wird in der Regel aus Spenden finanziert.
DIE DREI FORMEN
Das verdeckte Kirchenasyl zielt darauf ab, dass möglichst nur wenige Personen den Aufenthaltsort des Flüchtlings kennen, um ihn zu schützen. Der Ausländerbehörde ist die Adresse nicht bekannt. Beim stillen Kirchenasyl ist die Behörde hingegen informiert, die Öffentlichkeit jedoch nicht.
Beim offenen Kirchenasyl arbeitet die Kirchengemeinde mit den Medien zusammen. Es bietet die Möglichkeit, Mängel im Asylrecht und im Vorgehen der Behörden aufzudecken. dapd
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