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Fall Henkel: Räumung war rechtswidrig: Berlin: Innensenator nach Rigaer-Urteil unter Druck

Berlin - Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass die Teilräumung in der Rigaer Straße 94 rechtswidrig war, ist der Innensenator Frank Henkel (CDU) stark unter Druck geraten. Eine Sondersitzung des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus, beantragt von den Grünen, soll die juristischen und politischen Hintergründe der Polizeiaktion klären.

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

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Berlin - Nach der Entscheidung des Landgerichts Berlin, dass die Teilräumung in der Rigaer Straße 94 rechtswidrig war, ist der Innensenator Frank Henkel (CDU) stark unter Druck geraten. Eine Sondersitzung des Innenausschusses im Abgeordnetenhaus, beantragt von den Grünen, soll die juristischen und politischen Hintergründe der Polizeiaktion klären. Die Opposition kritisierte Henkel heftig. Und der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Frank Zimmermann, beantragte bei der Innenverwaltung Akteneinsicht „zu dem gesamten Vorgang“.

„Wir haben erheblichen Klärungsbedarf, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welcher rechtlichen Abwägung der polizeiliche Einsatz angeordnet wurde“, sagte Zimmermann. Insbesondere da kein Räumungstitel vorgelegen habe. Das Landgericht hatte am Mittwoch festgestellt, dass die Räumung der „Kadterschmiede“ und weiterer Räume in der Rigaer Straße 94 rechtlich unzulässig war. Die Hauseigentümer kamen nicht zur Verhandlung, deshalb erging ein Versäumnisurteil. Dagegen könnte innerhalb einer Woche Einspruch erhoben werden.

Der Anwalt des Eigentümers sagte, er fühle sich persönlich bedroht. In der Nacht sei vor seinem Haus das Auto eines Nachbarn abgebrannt. Die Polizei bestätigte die Brandstiftung. Henkel sprach von einer „massiven Einschüchterung“, aufgrund derer der Anwalt nicht am Gerichtstermin teilgenommen habe. Unabhängig davon entschied das Gericht aber in der Sache gegen den Eigentümer.

Wenn das Gerichtsurteil Bestand hat, müssen die Räume dem Verein „Freunde der Kadterschmiede – Kultur im Kiez e. V.“ wieder zugänglich gemacht werden. Die Räumung hatte ohne gerichtlichen Titel, aber unter Polizeischutz stattgefunden. Ein Gerichtsvollzieher war nicht anwesend. „Der Weg, den der Eigentümer gewählt hat, war vom Gesetz nicht vorgesehen“, stellte das Landgericht fest. Innensenator Henkel nahm das Urteil zwar „mit Respekt zur Kenntnis“, blieb aber dabei, dass der Einsatz „gefahrenabwehrrechtlich begründet war und dem Schutz der Bauarbeiter diente“.

Rückendeckung bekam Henkel von CDU-Generalsekretär Kai Wegner. „Wenn jetzt schon Rechtsanwälte durch Brandanschläge so sehr eingeschüchtert werden, dass sie sich nicht mehr vor Gericht trauen, dann geraten die Fundamente unserer Demokratie ins Wanken“, sagte er. Die Senatskanzlei und Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) wollen mit der Vorbereitung des Polizeieinsatzes nichts zu tun gehabt haben. „Die Senatskanzlei war nicht involviert“, teilte Senatssprecherin Daniela Augenstein mit. Auch Heilmann betonte, dass er in die Vorbereitung der polizeilichen Aktion nicht einbezogen gewesen sei. Die Opposition warf dem Innensenator Rechtsbruch und politisches Versagen vor. Piraten und FDP forderten von ihm „persönliche Konsequenzen“. Fatina

Keilani, Ulrich Zawatka-Gerlach

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