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Geht auch weiterhin auf dem Balkon: die Fluppe davor oder danach.

© imago/Rüdiger Wölk

Qualmen auf dem Balkon bleibt erlaubt: Berufung im Premnitzer Raucherstreit abgewiesen

Das Potsdamer Landgericht wies die Klage eines Ehepaars gegen ein anderes ab. Es darf weiter auf dem Balkon rauchen.

Von Matthias Matern

Stand:

Potsdam - Es bleibt dabei – zumindest vorerst: Ursula und Manfred Stelb aus Premnitz (Havelland) dürfen auf ihrem Balkon rauchen, wann immer sie Lust dazu haben. Ursula (75) und Anton (82) Reinl, ein Stockwerk darüber, müssen für ihre Kaffeepause entweder einen rauchfreien Moment abpassen oder den Qulam ertragen. Das Landgericht Potsdam hat am Freitag die Berufung der Reinls gegen das Urteil des Amtsgerichts Rathenow vom vergangenen September zurückgewiesen. Die Eheleute hatten vor dem Gericht versucht zu erzwingen, dass ihre Nachbarn im Erdgeschoss nur noch zu bestimmten Tageszeiten auf ihrem Balkon rauchen dürfen, waren damit aber gescheitert. Auch der Vorsitzende Richter am Landgericht, Wolfgang Christ, sah am Freitag keinen Grund, anders zu entscheiden. Weder seien die Kläger massiv in der Nutzung ihres Balkons eingeschränkt noch bestehe eine akute Gesundheistgefährdung, so Christ.

Allerdings ist der Rechtsstreit zwischen den beiden älteren Ehepaaren wohl noch nicht vorbei. Das Landgericht erklärte eine Revision für zulässig. Die im Verfahren anstehenden Fragen hätten durchaus grundsätzliche Bedeutung, so der Vorsitzende Richter. „Die Frage des Nichtraucherschutzes wird ja immer wieder diskutiert“, sagte Christ. Erst im vergangenen Juli hatte das Amtsgericht Düsseldorf entschieden, dass ein damals 75-jähriger Mieter seine Wohnung räumen müsse, weil er durch seine Rauchgewohnheiten die Gesundheit anderer Mieter im Haus gefährde. Ende Januar dieses Jahres aber hatte das Landgericht Düsseldorf signalisiert, dass es die Wohnungskündigung aus formellen Gründen für unwirksam halte. Ein Urteil steht noch aus.

Die Reinls bauen in ihrem Streit mit dem Raucherehepaar Stelb jetzt auf den Bundesgerichtshof. „Jetzt, wo sie zulässig ist, gehen wir natürlich auch in Revision“, erklärte der Anwalt der Stelbs, Nils Ahrens, nach der Urteilsverkündung. Manfred Stelb, der ohne seine Frau nach Potsdam gekommen war, verließ relativ schnell nach der mündlichen Verhandlung zusammen mit seiner Anwältin Marianne Rehda das Gericht und blieb der Urteilsverkündung fern. „Ich muss mich jetzt erst mal sammeln“, sagte Stelb nach der Verhandlung, an deren Ende der Vorsitzende Richter bereits ziemlich deutlich seine Sicht der Dinge dargelegt hatte.

Zuvor war trotz einiger Geduld der Richter ein Versuch, eine gütliche Einigung zu erzielen, gescheitert. Urspünglich wollten die Reinls ihre Nachbarn zwingen, sich zwischen 7 und 8 Uhr, 10 und 11 Uhr, 13 und 15 Uhr sowie zwischen 17 und 19 Uhr und zwischen 20 und 23 Uhr keine Zigarette auf dem Balkon anstecken zu dürfen. Schon während der Verhandlung hatten die Richter am Landgericht dies als eine „sehr umfängliche zeitliche Beschränkung“ bezeichnet. Doch selbst auf einen moderateren Rauchverzicht wollte sich Manfred Stelb nicht einlassen. Schließlich hätten er und seine Frau schon in der Vergangenheit stets Rücksicht genommen, etwa immer nur abwechselnd geraucht, zudem steige der Rauch ja nicht nimmer, sondern nur bei Windstille auf den Balkon darüber. „Wenn ich rauchen möchte, dann auf dem Balkon. Schließlich zahle ich dafür auch Miete“, so Stelb.Matthias Matern

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