NACHTRÄGLICHE SICHERHEITSVERWAHRUNG: Bestätigung und Ablehnung des BGHs
Erst am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof BGH ein anderes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt. Das hatte 2007 erstmals in Deutschland die sogenannte Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet, ohne dass neue Tatsachen in dem Straffall bekannt geworden waren.
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Erst am Mittwoch hatte der Bundesgerichtshof BGH ein anderes Urteil des Landgerichts Frankfurt (Oder) bestätigt. Das hatte 2007 erstmals in Deutschland die sogenannte Sicherungsverwahrung nachträglich angeordnet, ohne dass neue Tatsachen in dem Straffall bekannt geworden waren. Hintergrund ist, dass bis 1995 auf dem Territorium der ehemaligen DDR die Sicherheitsverwahrung im Einigungsvertrag völlig untersagt war. Darum können Richter nun wie berichtet die Verwahrung auch ohne neue Tatsachen nachträglich anordnen: aber eben nur für Täter, die bis Mitte 1995 in Ostdeutschland vor Gericht standen. Dieses Vorgehen ist laut BGH nicht verfassungswidrig. just
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