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Der Fall Christian Goetjes: BGH überprüft Urteil gegen Ex-Schatzmeister der Grünen

Der Fall hat für Schlagzeilen gesorgt: Erst wegen der Straftat, dann wegen pikanter Details aus dem Rotlichtmilieu. Ihr Ex-Schatzmeister hat den Brandenburger Grünen zugesetzt. Der Fall ist noch lange nicht abgeschlossen.

Stand:

Potsdam/Leipzig - Die Verurteilung des Ex-Schatzmeisters der Brandenburger Grünen, Christian Goetjes, wegen Veruntreuung von Parteigeld beschäftigt weiter die Justiz. An diesem Dienstag  um 13.30 Uhr überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) die Verurteilung des 35-Jährigen zu einer Haftstrafe von dreieinhalb Jahren. Eine Entscheidung des 5. Strafsenats in Leipzig sei noch am selben Tag möglich, sagte eine Gerichtssprecherin.

Goetjes war im Dezember 2012 vom Landgericht Potsdam wegen Veruntreuung von Parteigeldern verurteilt worden. Nach Überzeugung der Richter hat er sich zwischen Januar 2010 und Februar 2011 in 261 Fällen der gewerbsmäßigen Untreue schuldig gemacht und rund 270 000 Euro abgezweigt. Gegen diese Entscheidung legte Goetjes Revision ein.

Ungeachtet der Haftstrafe ist er zunächst auf freiem Fuß. Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hatte ihm Ende Januar Haftverschonung gewährt bis das Urteil rechtskräftig ist. Anders als das Landgericht Potsdam ging es nicht von einer Fluchtgefahr aus.

Bei den Potsdamer Richtern war Goetjes seine Vorliebe zum Rotlichtmilieu und Kontakten ins Ausland - insbesondere Bulgarien - zum Verhängnis geworden: Weil sie befürchteten, er würde sich - wie nach Bekanntwerden seiner Taten - absetzen, ließen sie ihn noch im Gerichtssaal verhaften. Nach ein paar Wochen kam er dann wieder aus der Haft.

Goetjes hatte mit den Grünen eine Schadenswiedergutmachung von 65 000 Euro vereinbart. Diese wird von der Partei juristisch überprüft, nachdem im Prozess bekanntgeworden war, dass der 35-Jährige in Berlin einen Escort-Service mit bulgarischen Prostituierten betreiben soll. Er selbst hatte sich immer als mittellos dargestellt.

"Wir halten zunächst an der Vereinbarung fest", sagte ein Sprecher der Grünen der Nachrichtenagentur dpa. Über weitere Schritte werde die Partei erst entscheiden, wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliege. (dpa)

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