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Urteil: „Bürgerarbeit“ muss nach Tarifvertrag bezahlt werden

Staatlich subventionierte Jobs für Arbeitslose im Modellprojekt „Bürgerarbeit“ müssen nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVÖD) bezahlt werden.

Stand:

Potsdam - Der Tarifvertrag gelte grundsätzlich für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst, heißt es in einem Urteil des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 15. Januar, das am Donnerstag veröffentlicht wurde. Die „Bürgerarbeit“ bei kommunalen Arbeitgebern falle nicht unter die zulässigen Ausnahmen, weil sie weder Arbeitsbeschaffungsmaßnahme noch Eingliederungshilfe sei. (AZ: VG 21 K 1480/12.PVL)

Das Modellprojekt „Bürgerarbeit“ wurde 2010 vom Bundesarbeitsministerium als besonderes Verfahren zur Integration von arbeitslosen Hilfebedürftigen in den Arbeitsmarkt eingeführt. Die Arbeitsverhältnisse werden weitgehend durch Bundeszuschüsse von bis zu 1080 Euro im Monat finanziert. Die Jobs müssen im öffentlichen Interesse sein und zusätzlich zu bereits bestehenden Arbeitsverhältnissen entstehen.

In dem verhandelten Fall hatte der brandenburgische Landkreis Teltow-Fläming im Rahmen des Modellprojekts befristet von Januar 2012 bis November 2014 acht Arbeitslose eingestellt. Der Personalrat habe dem zugestimmt und zugleich sein Mitbestimmungsrecht bei der Eingruppierung geltend gemacht, hieß es.

Der Landrat habe jedoch eine tarifliche Eingruppierung der Beschäftigten abgelehnt, weil nach seiner Auffassung der TVÖD nicht auf die Bürgerarbeit anwendbar sei. Gegen das Potsdamer Urteil ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg möglich. epd

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