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Debatte im Brandenburger Landtag: CDU gegen Antirassismus-Klausel in der Verfassung
Die CDU-Fraktion im Brandenburger Landtag sieht Rassismus bereits durch den Artikel I des Grundgesetztes ausreichend geahndet. Eine Antirassismus-Klausel sei daher nicht nötig. Mit dieser Meinung steht sie ziemlich alleine da.
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Potsdam - Als einzige der fünf Fraktionen im Brandenburger Landtag lehnt die CDU die Aufnahme einer Antirassismus-Klausel in die Landesverfassung ab. "Wir sehen bei diesem Thema keinen Änderungsbedarf", sagte der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Björn Lakenmacher, am Dienstag in Potsdam auf Anfrage. Das Verfassungsgebot "Die Würde des Menschen ist unantastbar" verbiete bereits jeglichen Rassismus und Extremismus. SPD, Linke, FDP und Bündnis 90/Die Grünen wollen am Mittwoch gemeinsam ihre Pläne für eine solche Klausel vorstellen. Für eine Änderung der Verfassung ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag nötig.
Landtagspräsident Gunter Fritsch hatte im vergangenen Jahr eine Änderung der Verfassung befürwortet, mit der Rassismus und Fremdenfeindlichkeit geächtet würden. Handlungen, welche das friedliche Zusammenleben der Völker und Bürger störten und darauf gerichtet seien, rassistisches oder fremdenfeindliches Gedankengut zu verbreiten, sollten für verfassungswidrig erklärt werden, sagte er damals in einem Zeitungsinterview mit der "Lausitzer Rundschau". Das Redaktionsbüro der Zeitung in Spremberg (Spree-Neiße) war zuvor mit Sprüchen und Plakaten verunstaltet worden, die eindeutig auf einen rechtsextremen Hintergrund schließen ließen. (dpa)
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