Freigang: CDU scheitert mit Antrag gegen Haftlockerung für Schwerverbrecher
Sollte Schwerverbrechern schon nach fünf Jahren Langzeitausgang ermöglicht werden? Ja, sagt der Justizminister, nein, die oppositionelle CDU. Darüber und über die Resozialisierung der Straftäter allgemein entzündete sich im Landtag ein leidenschaftlicher Disput.
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Potsdam - Die erwogene Vollzugslockerung für Schwerverbrecher hat im Landtag zu einer hitzigen Debatte geführt. Ein von der CDU eingebrachter Antrag gegen einen von mehreren Bundesländern ausgearbeiteten Musterentwurf wurde am Donnerstag mehrheitlich abgelehnt. Der CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum hatte
zuvor davor gewarnt, mit den Änderungsvorschlägen den Täter- vor den Opferschutz zu stellen. Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) bezeichnete die Einwände als populistisch.
Der Musterentwurf zur Vollzugslockerung sieht vor, dass zu lebenslanger Haft Verurteilte künftig bereits nach fünf Jahren Hafturlaub erhalten können. Bislang gilt ein Bundesgesetz, wonach das erst nach zehn Jahren Haft möglich ist. Der Entwurf soll als Vorlage dienen, den Umgang mit Schwerverbrechern gesetzlich zu
verändern.
Hafturlaub sei eine Behandlungsmaßnahme, betonte Schöneburg. Es sei bekannt, dass nach vier, fünf Jahren bei Gefangenen Entsozialisierungseffekte zunehmen. „Es ist wichtig, dass man im Strafvollzug Maßnahmen ergreift, die diesen Tendenzen entgegenwirken.“
Auch der Justizexperte der SPD-Landtagsfraktion, Andreas Kuhnert, sprach sich für Änderungen der bestehenden Regelungen aus. Es könne nicht sein, dass Resozialisierung als oberstes Ziel angesetzt wird, die Gefangenen aber vorher jahrelang aus allen sozialen Bezügen herausgenommen werden und damit eine Parallelwelt aufgebaut werde.
CDU-Rechtsexperte Danny Eichelbaum hingegen sieht durch die Pläne das Vertrauen der Gesellschaft in die Justiz gestört. Er bezeichnete die Haltung des Justizministers als „täterfreundlich“. Wer einen Menschen töte, der sei besser im Haftraum als im Hotelzimmer aufgehoben, sagte er. Es sei nicht vermittelbar, wenn ein Täter während seines Hafturlaubs rückfällig wird. Die Gefahr für die Bevölkerung werde schlicht verharmlost. „Wir wollen nicht, dass Brandenburg eine Oase für Schwerverbrecher wird“, sagte Eichelbaum. Er plädierte dafür, an den geltenden Regelungen festzuhalten.
FDP-Rechtsexpertin Linda Teuteberg bezeichnete die Haltung Eichelbaums als „Panikmache“. Opfern werde nicht geholfen, indem Tätern die Resozialisierung erschwert wird. „Das bislang geltende Recht muss unbestritten schnellstmöglich reformiert werden“, sagte sie.
Anna Ringle-Brändli
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