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Säuglingsfund in Berlin-Hellersdorf: Das Baby ist verhungert
Nach dem Hellersdorfer Leichenfund gestehen die Mutter und ihr Freund, der aber laut Staatsanwaltschaft nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Nun wird eine Mordanklage gegen die beiden geprüft. Geklärt sind die Umstände, unter denen das Neugeborene starb.
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Berlin - Im Fall des tot aufgefundenen Hellersdorfer Babys meldet die Berliner Polizei einen schnellen Fahndungserfolg. Die 20-jährige Mutter des Kindes und ihr 21-jähriger Lebensgefährte sind „im Wesentlichen geständig“, sagte Martin Steltner, Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, am Montag. Die Tatverdächtigen befinden sich bereits in Untersuchungshaft, der Haftbefehl erging wegen Totschlags durch Unterlassung. Werden die Verdächtigen verurteilt, erwartet sie eine Höchststrafe von zehn bis 15 Jahren.
Am Sonntagnachmittag war das Paar, das nach Informationen der Staatswanwaltschaft aus schwierigen sozialen Verhältnissen stammen soll, in Hellersdorf festgenommen worden. Zuvor hatten Polizisten in einem Baum vor dem Wohnhaus des Paares in der Tangermünder Straße Babykleidung gefunden. Ob es sich um die Kleidung des toten Babys handelte, wollte die Staatsanwaltschaft nicht bestätigen – allerdings habe die Kleidung des Babys eine entscheidende Rolle bei den Ermittlungen gespielt, ließ Steltner wissen.
Die Mutter hatte das Kind, einen Jungen, nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ohne ärztliche Hilfe in der eigenen Wohnung geboren – nur wenige Minuten Fußweg vom späteren Fundort der Leiche entfernt. Der Lebensgefährte der Kindesmutter ist laut Staatsanwaltschaft nicht der leibliche Vater des Kindes. Noch ist nicht geklärt, welche Rolle er beim Tod des Kindes spielte. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft sei der Säugling nach der heimlichen Geburt nicht ausreichend versorgt worden und an Unterernährung und Wassermangel gestorben. Ein Neugeborenes kann ein bis maximal zwei Tage ohne Nahrung überleben.
Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob die für eine Mordanklage notwendigen Merkmale erfüllt sind. Dies ist etwa der Fall, wenn den Verdächtigen niedrige Beweggründe oder besondere Grausamkeit bei der Tat unterstellt werden können. Der tote Säugling war am vergangenen Dienstag von einer Spaziergängerin gefunden worden.
Innensenator Frank Henkel (CDU) zeigte sich zufrieden darüber, dass der von ihm als „besonders erschütternd“ wahrgenommene Fall schnell gelöst werden konnte. Im Fall des zweiten toten Säuglings, der am 5. April in einem Altkleidercontainer in der Wildenbruchstraße in Neukölln gefunden wurde, haben die Ermittler allerdings noch keine heiße Spur. „Was die Polizei nicht beantworten kann, ist die Frage, wie junge Eltern zu einer solchen Tat fähig sein können“, sagte Henkel. Timo Kather
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