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Brandenburg: Datensammlungen ohne Sicherheitskonzept

Landesdatenschutzbeauftragte stellte Tätigkeitsbericht vor und kritisiert Verfassungsschutz

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Potsdam - Dagmar Hartge, die Datenschutzbeauftragte Brandenburgs ist in ihren Auftreten diplomatisch. Was sie allerdings im gestern vorgestellten Tätigkeitsbericht wiedergab, enthält einiges an Brisanz. Die Zahl ihrer Beanstandungen nimmt zu und die Tatsache beispielsweise, dass der Verfassungsschutz des Landes nach wie vor seine Datensammlungen ohne ein Sicherheitskonzept betreibt, hält sie für nicht hinnehmbar. Die allerdings traurigste Nachricht kam aus einem Randgebiet ihrer Arbeit. Ihre Versuche, den Jugendämtern beim Schutz gefährdeter Kinder zu helfen, scheiterten an mangelnder Kooperation. „Kinderschutz und Datenschutz sind keine Gegensätze und das wollte ich anhand einer zu ausgewählten Fallbeispielen erarbeiteten Broschüre aufzeigen.“ Nur drei der insgesamt 18 Ämter waren bereit, mitzumachen.

Hartge sagt als Resümee, sie freue sich vor allem über die wachsende Bereitschaft vieler Gemeindeverwaltungen, auf Anregungen und Kritik zu reagieren. Bei den Landesbehörden sei dies insbesondere im Sicherheitsbereich nicht immer der Fall, insbesondere dort, wo es beim Datenschutz auch um Geld gehe. Dies liege zum Teil auch daran, dass einfach nicht genügend Fachleute für die gesetzlichen Anforderungen beim Datenschutz bereit stünden. Fehler hätten bisweilen fatale Konsequenzen. So wisse eine junge Brandenburgerin, die sich in einem anderen Bundesland als Polizistin beworben habe, bis heute nicht, ob sie aufgrund einer unzulässigen Datenübermittlung der Polizei abgelehnt wurde. Obwohl Datensätze zu einem Ermittlungsverfahren längst gelöscht waren, hielt es ein übereifriger Beamter für notwendig, aus seinem Gedächtnis heraus darauf hin zu weisen, dass die Frau einmal in diesem Verfahren eine Rolle spielte – dass sie möglicherweise nur als Zeugin aufgetaucht war, wurde dabei nicht erwähnt.

Die Gemeinde Kleinmachnow wurde von den Datenschützern bei der Videoüberwachung der Grundschule „Maxim Gorki“ zum Schutz gegen Sachbeschädigungen am Gebäude kritisiert. Die Behörde hatte im Jahr 2006 bemängelt, dass die Videoaufnahmen zu lange gespeichert wurden, zu viele Personen Zugang zu den Daten hatten und die Videokamera einen zu großen Ausschnitt filmte. Die Datenschützer verlangten eine Abschaltung der Kamera bis zur Behebung der Mängel. Als sie ein Jahr später die Schule prüften, fanden sie heraus, dass die Kameras die ganze Zeit im Einsatz waren. Eine andere Schule in Kleinmachnow, das Weinberg-Gymnasium, habe Ergebnisse von Begabungs- und Intelligenztests einfach weitergereicht, ohne dass Eltern wie Schüler darüber informiert waren.

Wie die Datenschutzbeauftragte weiter sagte, verzichtet die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten nach ihrer Intervention nun auf Beweisfotos von Personen, die gegen die Parkordnung verstießen, sowie auf das Führen einer Bilddatei mit Menschen, gegen die die Stiftung ein Hausverbot ausgesprochen hat. „Wenn Stiftungspersonal die Ordnungswidrigkeiten beobachtet, reicht das als Beweis, wenn die Mitarbeiter als Zeugen vor Gericht treten“, sagte Hartge.

Ein Großteil der Anfragen an ihre Behörde komme nach wie vor von Personen, die Empfänger von Sozialleistungen sind. Dabei geht es insbesondere darum, in wieweit solche Personen verpflichtet sind, Daten wie etwa Kontoauszüge herauszugeben und wie dann beispielsweise durch aufwändige, aber zulässige Schwärzungen ein gewisser Schutz der Intimsphäre erreicht werde. Hartge schlägt den zuständigen Behörden ein maßvolleres, weniger arbeitsintensives Verfahren vor. (mit ddp)

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