HINTERGRUND: Der Apelt-Bericht über lückenhafte Akten
Rechnungshofpräsident Thomas Apelt war im Herbst 2010 von der Staatskanzlei mit einem Privatgutachten zu dem Verbeamtungsfall um Speers Ex-Geliebte beauftagt worden. Apelt lehnte eine Bewertung nach Sichtung der Akten aber ab.
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Rechnungshofpräsident Thomas Apelt war im Herbst 2010 von der Staatskanzlei mit einem Privatgutachten zu dem Verbeamtungsfall um Speers Ex-Geliebte beauftagt worden. Apelt lehnte eine Bewertung nach Sichtung der Akten aber ab. Wegen teils unvollständiger, teils veränderter Akten sah er sich einfach nicht in der Lage den Vorgang zu prüfen. Die Personalakte enthalte zwar „keine Hinweise auf eine sachfremde Einflussnahme enthält“, schrieb er damals an die Staatskanzlei. Wegen der Lücken in den Unterlagen erlaubedies ihm aber trotzdem keine Aussage darüber, ob die Verbeamtung korrekt war. Die Staatskanzlei zieht sich nun in der Frage eines Disziplinarverfahrens einzig darauf zurück, dass für Apelt eine sachfremde Einflussnahme nicht ersichtlich war. axf
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