INTERVIEW: „Der Landkreis bezahlt nun doppelt Bezüge“
Herr Boeckhaus, Peer Giesecke, 62 Jahre alt, wurde durch den Kreistag von Teltow-Fläming abgewählt. Seine Ansprüche auf Ruhegehalt und Pension behält er.
Stand:
Herr Boeckhaus, Peer Giesecke, 62 Jahre alt, wurde durch den Kreistag von Teltow-Fläming abgewählt. Seine Ansprüche auf Ruhegehalt und Pension behält er. Was sagen Sie dazu?
Dass man ihn abwählt, ist nur konsequent. Das ist das Minimum, was man vom Kreistag erwarten kann. Dass Herr Giesecke selbst nicht handelt und zurücktritt, muss er mit sich selbst ausmachen. Dann hätte er zumindest den Steuerzahler nicht belastet.
Wie wird er belastet, der Steuerzahler?
Die Beamtenbezüge werden Herrn Giesecke mit Abschlägen weiter gezahlt. Auch seine Beamtenpension behält er. Nun wird in Teltow-Fläming ein neuer Landrat gewählt. Und bis zum Ablauf seiner ursprünglichen Dienstzeit bezahlt der Landkreis nun doppelt Bezüge, für den alten, der verurteilt worden ist, und den neuen Landrat.
Viele Leute schütteln darüber nur den Kopf und wundern sich: Ein Verurteilter bekommt weiter Staatsbezüge. Wie bewerten Sie das?
Moralisch kann man viel erwarten, das aber rechtlich nicht abgesichert ist. Wir schwingen nicht die moralische Keule. Jetzt geht es darum, was rechtlich machbar ist. Das Innenministerium muss prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, die Bezüge zu kürzen. Da muss alles ausgeschöpft werden. Zu sagen, er muss alles verlieren, das geht nicht. Wir sind in einem Rechtsstaat, da gibt es rechtliche Grenzen, die man einhalten muss. Gesetz ist Gesetz, da gibt es keine Extrawürste. Der Fall Giesecke ist aber ein warnendes Beispiel, dass solche Dinge wie Korruption nicht unter den Teppich gekehrt werden können. Man ist Giesecke auf die Spur gekommen. Das System als solches hat letztlich funktioniert. Wenn jemand so etwas tut, muss er damit rechnen, dass es zu Kürzungen der Bezüge kommt.
Aber stimmt es, dass Giesecke auf Hartz-IV-Niveau fallen würde, wenn er zurücktritt? Was würde dann passieren?
Grundsätzlich würde in einem solchen Fall der Betroffene nachversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum Eintritt der regulären Altersversorgung müsste er sich gegebenenfalls bei der Agentur für Arbeit melden. Vermutlich lägen deren Leistungen zunächst über dem Hartz-IV-Niveau.
Gespräch: Alexander Fröhlich
Michael Boeckmann ist Ehrenmitglied des Landesvorstandes des Bundes der Steuerzahler in Brandenburg. Er war auch stellvertretender Verbandschef in Nordrhein-Westfalen.
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