HINTERGRUND: Die Details des Kompromisses
Der Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung sieht vor, dass der Posten eines Landestierschutzbeauftragten mit eigenem Stab eingerichtet wird. Er soll unabhängig tätig sein, die Landesregierung beraten, zu Fachfragen Stellung nehmen, Ansprechpartner für Tierhalter und Bürger sein.
Stand:
Der Kompromiss zum Volksbegehren gegen Massentierhaltung sieht vor, dass der Posten eines Landestierschutzbeauftragten mit eigenem Stab eingerichtet wird. Er soll unabhängig tätig sein, die Landesregierung beraten, zu Fachfragen Stellung nehmen, Ansprechpartner für Tierhalter und Bürger sein. Vor allem aber soll er Verstöße gegen das Tierschutzrecht gegenüber zuständigen Behörden beanstanden und muss bei Genehmigungsverfahren nach dem Umweltrecht für neue Ställe beteiligt werden.
Auch ein Tierschutzplan soll bis 2017 im Dialog mit den Landwirten, aber auch mit Experten und Wissenschaftlern erstellt werden. Dabei sollen bis 2019 konkret Regeln zum Kupieren von Schwänzen und Schnäbeln, aber auch zur Senkung des Antibiotika-Einsatzes geschaffen werden. Dabei ist auch der Aufbau von Modellbetrieben geplant. In den weiteren Gesprächen soll bis Ende 2016 auch geprüft werden, ob neue Regeln für ein stärkeres Mitspracherecht der Kommunen und Bürger beim Neubau von Ställen eingeführt werden können. Daneben soll eine sogenannte Filterverordnung nach dem Vorbild anderer Bundesländer erlassen werden. Damit sollen vor allem ältere Megaställe aus LPG-Zeiten zum Einbau von Luftfiltern verpflichtet werden, um die Emission sogenannter Aerosole zu senken. Bei Schweinemastanlagen mit mehr als 10 000 Tieren soll dies binnen sieben Jahren Pflicht sein. Ferner sollen auf Bundesebene die Novellen der Düngeverordnung, des Immissionsschutzrechts und des Arzneimittelrechts befördert werden – immer mit Blick auf den Schutz von Tier, Umwelt und Gesundheit. Der Nährstoffeintrag der Betriebe durch Düngung soll gesenkt werden. Zudem soll die Landesregierung den Einsatz von Technik zur Emissionsminderung senken.
Beim Kern des Volksbegehrens, nämlich neue Megaställe zu verhindern und die Größe von Ställen zu begrenzen, sind zwei Hebel in dem Kompromiss vorgesehen. Die sogenannte Basisförderung, für die die Anforderungen nur knapp über den ohnehin geltenden Standards zur Tierhaltung lagen, soll 2017 auslaufen. Zudem wurde die sogenannte Premienförderung mit höheren Tierschutzstandards um 25 Prozent auf 600 000 Euro gedeckelt. Auf die Betriebsgröße bedeutet das: Mit 40 Prozent gefördert werden Ställe mit bis zu 3000 Schweinen, 30 000 Legehennen oder 85 000 Hähnchen. Für Mastplätze in neuen Anlagen darüber hinaus gäbe es kein Geld. Welcher Unternehmer aber genug Geld hat, kann trotzdem einen Megastall bauen.
Der zweite Hebel: Es gibt nur noch Fördergeld, wenn für zwei sogenannte Großvieheinheiten – das sind ein Rind, 13 Schweine, 300 Hühnchen – ein Hektar landwirtschaftliche Fläche vorgehalten wird. Allerdings dürfen die Stallbetriebe die Bindungsfläche nicht mehr in Kooperation mit anderen Agrarbetrieben bei den Behörden nachweisen – sie müssen also eigene oder gepachtete Äcker vorhalten für die eigene Agrarproduktion oder aber auch, um doch Gülle aus dem Stall auszubringen. axf
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: