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HINTERGRUND: Die Forderungen der Volksinitiative

Die Volksinitiative gegen Massentierhaltung hat im vergangenen Jahr 34 000 Unterschriften von Brandenburgern für eine artgerechte Tierhaltung gesammelt. Die wichtigsten Forderungen:Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können.

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Die Volksinitiative gegen Massentierhaltung hat im vergangenen Jahr 34 000 Unterschriften von Brandenburgern für eine artgerechte Tierhaltung gesammelt. Die wichtigsten Forderungen:

Klagerecht der Verbände: Tierschutzorganisationen sollen gegen Genehmigungen von Behörden für Mastbetriebe oder auch gegen Untätigkeit bei aufgedeckten Missständen klagen können. Damit soll gerichtlich überprüft werden können, ob rechtliche Vorgaben eingehalten wurden.

Das Kupieren von Schnäbeln bei Geflügel und von Schwänzen bei Mastschweinen soll verboten werden. Dafür sollen Übergangsfristen bis 2018 gelten, um den Betrieben bei der Erfüllung der Vorgaben ausreichend Zeit zu gewähren.

Förderrichtlinien: Die Landesregierung soll nur noch Investitionen in Betriebe mit höheren Standards für das Tierwohl mit bis zu 45 Prozent finanziell fördern. Dafür soll die Basisförderung von 20 Prozent bei niedrigeren Standards entfallen. Zudem sollen nur noch Betriebe mit bis zu 40 000 Tieren bei Geflügel und Schweinemastbetriebe bis zu 2000 Tiere unterstützt werden.

Tierschutzbeauftragter: Ein unabhängiger Tierschutzbeauftragter soll in konkreten Verdachtsfällen die notwendigen Schritte gegen die Missstände einleiten. Außerdem soll er gesellschaftliche und politische Weichenstellungen begleiten. dpa

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