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DOKUMENTIERT: Die Massen-E-Mails der Chefhaushälter

Die E-Mail vom 22. Juli von Lothar Höhn, Leiter der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums, an führende Landesbeamte (Auszüge):„ da sich inzwischen auch ein hinlänglich bekannter und geschätzter Kollege nicht nur mittels der Presse an der eigentlich vorrangig politisch zu führenden Diskussion in gewöhnungsbedürftiger Weise über das Erfordernis einer Haushaltssperre beteiligt hat, möchte ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, in Ihrem Bereich präventiv auf die erforderliche Sachlichkeit in der Auseinandersetzung mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinzuwirken.

Stand:

Die E-Mail vom 22. Juli von Lothar Höhn, Leiter der Haushaltsabteilung des Finanzministeriums, an führende Landesbeamte (Auszüge):

„ da sich inzwischen auch ein hinlänglich bekannter und geschätzter Kollege nicht nur mittels der Presse an der eigentlich vorrangig politisch zu führenden Diskussion in gewöhnungsbedürftiger Weise über das Erfordernis einer Haushaltssperre beteiligt hat, möchte ich Sie in diesem Zusammenhang bitten, in Ihrem Bereich präventiv auf die erforderliche Sachlichkeit in der Auseinandersetzung mit meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern hinzuwirken. () Außerdem legen wir – trotz der logischerweise manchmal auch unterschiedlichen Auffassungen in der Sache - Wert auf eine weiterhin gedeihliche Zusammenarbeit.“

Reiner-Maria Fahlbusch, Chef der Haushaltsabteilung im Bildungsressorts, antwortete Höhn am 23.Juli (Auszüge):

„() Unter Nutzung des elektronischen Verteilers der Landesregierung haben Sie gestern () einen Brief zugestellt, in dem Sie Sachlichkeit in der Auseinandersetzung mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anmahnen, auf die Sie nach Ihren Worten auch bei unterschiedlicher Auffassung stets Wert legen. Zu diesem Schreiben haben Sie sich offenbar durch die Berichterstattung in der PNN veranlasst gesehen, in der Ihr Haus im Zusammenhang mit dem Erlass der Haushaltssperre in die Kritik geraten ist. Zur Frage, ob die Kritik berechtigt ist oder nicht, will ich mich nicht äußern. Hierzu kennen Sie meine Meinung.

Äußern will ich mich aber zu den ersten Zeilen Ihres Schreibens, in denen Sie sich über einen ’(.) hinlänglich bekannten und geschätzten Kollegen’ beklagen (). Ihrer Wortwahl ist zu entnehmen, dass Sie dabei einen konkreten, mit Namen zu identifizierenden Kollegen gemeint haben. Ihrer Wortwahl muss ich auch entnehmen, dass das Verhalten dieses Kollegen disziplinarrechtlich zu würdigen wäre. Insoweit muss ich davon ausgehen, dass Sie diesen Kollegen entweder direkt ansprechen oder aber den unmittelbaren Vorgesetzten darüber informieren (). Sollten Sie das aber nicht getan haben, finde ich Ihre Zeilen unangemessen und für eine kollegiale Zusammenarbeit () wenig hilfreich. Sie operieren jedenfalls () mit einer allgemeinen Verdächtigung und Unterstellung (). Nennen Sie ’Ross und Reiter’ – dann kann man bzw. kann sich der von Ihnen identifizierte Kollege mit Ihren Unterstellungen auseinander setzen. Wenn Sie dies aber nicht tun bzw. können, verschonen Sie mich bitte künftig mit dieser Form des versteckten Denunziantentums und Ihren ’verschwiemelten’ Appellen an eine ’weiterhin gedeihlichen Zusammenarbeit’.“

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