MINISTERGESETZ: Die sechs wichtigsten Änderungen
Anhebung der Pensions-Altersgrenze auf 65 Jahre (derzeit 60 Jahre)Anspruch auf Ruhegehalt schon nach zwei Jahren Amtszeit (bislang fünf Jahre)Absenkung des Ruhegehalts (gestaffelt je nach Amtsdauer – z.B.
Stand:
Anhebung der Pensions-Altersgrenze auf 65 Jahre (derzeit 60 Jahre)
Anspruch auf Ruhegehalt schon nach zwei Jahren Amtszeit (bislang fünf Jahre)
Absenkung des Ruhegehalts (gestaffelt je nach Amtsdauer – z.B. nach fünfjähriger Amtszeit 30 Prozent des Ministergehalts statt wie bisher 33,5 Prozent)
Ansprüche auch für Minister, die bislang leer ausgingen (z.B. wegen eines Wechsels in die Kommunalpolitik)
Auszahlung des Übergangsgelds an ausgeschiedene Minister für drei statt bisher sechs Monate
Volle Anrechnung anderer Einkünfte auf das Übergangsgeld dapd
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