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HINTERGRUND: Die Wahl des Ministerpräsidenten

Der Ministerpräsident Brandenburgs wird von den Abgeordneten des Potsdamer Landtags in geheimer Abstimmung und ohne vorherige Aussprache gewählt. Theoretisch darf jeder Abgeordnete dafür Kandidaten vorschlagen.

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Der Ministerpräsident Brandenburgs wird von den Abgeordneten des Potsdamer Landtags in geheimer Abstimmung und ohne vorherige Aussprache gewählt. Theoretisch darf jeder Abgeordnete dafür Kandidaten vorschlagen. Nötig ist im ersten Wahlgang laut Landesverfassung die absolute Mehrheit, das heißt mehr als die Hälfte der möglichen 88 Stimmen.

Erreicht sie kein Kandidat, findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die absolute Mehrheit auch dann nicht zustande, reicht im dritten Wahlgang eine einfache Mehrheit aus. Nach Angaben der Landtagsverwaltung muss in diesem Fall zudem die Zahl der Ja-Stimmen höher sein als die der Nein-Stimmen.

Für die Wahl gibt es eine Frist: Ist der Ministerpräsident drei Monate nach der Konstituierung des Landtages noch nicht bestimmt worden, gilt das Parlament als aufgelöst. dpa

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