zum Hauptinhalt

Brandenburg: Dorfkonsum darf abgerissen werden Gericht lehnt Eilantrag der Besitzer ab

Cottbus - Der alte Dorfkonsum im Spremberger Ortsteil Weskow darf abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte einen Eilantrag der Besitzer ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Stand:

Cottbus - Der alte Dorfkonsum im Spremberger Ortsteil Weskow darf abgerissen werden. Das Verwaltungsgericht Cottbus lehnte einen Eilantrag der Besitzer ab, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Familie drohe mit dem für 8. September festgesetzten Abriss keine Existenzvernichtung und auch keine Obdachlosigkeit.

Der Landkreis Spree-Neiße, der den Abriss verfügte, habe eine ausreichend große Wohnung für die dreiköpfige Familie reserviert, hieß es zur Begründung. Auch der gerichtlich geführte Schadenersatzprozess der Inhaberin des alten Dorfkonsums werde durch die Zwangsvollstreckung nicht beeinflusst und könne weiter geführt werden.

Die Familie hatte den Eilantrag damit begründet, dass ihr mit Blick auf noch offene Schadenersatzforderungen gegenüber dem Landkreis Spree-Neiße „nicht wieder gut zumachende Nachteile“ drohten. Konsumbesitzerin Christina Manteufel befürchtet nun, auf dem von der Kreisbehörde Spree-Neiße durch eine fehlerhafte Baugenehmigung verursachten Schaden sitzenzubleiben. „Ist das Gebäude erst abgerissen, gibt es keinen Klagefaktor mehr“, sagte sie am Freitag zu der Gerichtsentscheidung. Inzwischen habe sie erfahren, dass der Landkreis eine Wohnung für ihre dreiköpfige Familie im zehn Kilometer entfernten Spremberger Ortsteil Groß Luja angemietet habe, sagte sie. Ihr Anwalt Helmut Schwarz kündigte an, voraussichtlich Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einzulegen.

Der zur Provinzposse gewordene Streit über den Abriss des alten Dorfkonsums schwelt seit mehreren Jahren. Nach einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus aus dem Jahr 1999 müssen Laden und Wohnhaus abgerissen werden. Der Nachbar des Dorfkonsums hatte gegen die zu geringe Abstandsfläche eines Zusatzbaus geklagt und Recht bekommen. Die Familie weigert sich aber, freiwillig auszuziehen. Sie verweist auf eine fehlerhaft erteilte Baugenehmigung der Kreisbehörde und fordert angemessenen Schadenersatz. ddp

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })