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Vor dem Abriss. Den Dorfkonsum im Ortsteil Weskow in Spremberg wird es nicht mehr lange geben. Der gerichtlichen Anordnung war ein seit über 15 Jahren andauernder und zur Provinzposse ausgearteter Rechtsstreit um einen rechtswidrigen Anbau vorausgegangen.

© Michael Urban/ddp

Von Britta Beyer: Dorfkonsum wird abgerissen

Ende der Provinzposse um Weskower Laden nach 15-jährigem Rechtsstreit / Landrat gesteht Niederlage ein

Stand:

Forst/Spremberg - Spree-Neiße-Landrat Dieter Friese (SPD) hat vor dem Kreistag den gerichtlich angeordneten Abriss des alten Dorfkonsums im Spremberger Ortsteil Weskow als persönliche Niederlage eingestanden. „So eine Entscheidung hätte ich nie für möglich gehalten“, sagte der Behördenchef am Mittwochabend vor den Abgeordneten des Kreistages. In einer öffentlichen Debatte hatte das Gremium zuvor das späte Schuldeingeständnis des Landkreises und die dadurch entstandenen Kosten kritisiert. Friese scheidet am 22. Februar aus dem Amt, will bei der Wahl durch den Kreistag im Frühjahr aber erneut kandidieren.

Vorausgegangen war ein seit über 15 Jahren andauernder und zur Provinzposse ausgearteter Rechtsstreit um einen rechtswidrigen Anbau über dem Dorfkonsum. Der Nachbar des Konsum-Grundstücks hatte 1994 vor dem Verwaltungsgericht Cottbus gegen die Inhaberin geklagt, weil sie beim Bau einer Obergeschosswohnung die damals gesetzlich vorgegebene Abstandsfläche nicht eingehalten hatte. Ursache dafür war eine fehlerhaft erteilte Baugenehmigung der Kreisbehörde Spree-Neiße.

Da der Landkreis jedoch den Abriss zunächst nicht anordnete, verhängte das Verwaltungsgericht Cottbus ein Bußgeld von 5000 Euro gegen Friese.

Nach der Androhung eines weiteren Bußgelds von 10 000 Euro Ende 2009 teilte die Kreisbehörde der Konsumbesitzerin nun in einem Vollstreckungsbeschluss mit, dass ihr Haus am 22. April abgerissen wird. Die Kosten in Höhe von 25 000 Euro habe sie zuvor auf ein Konto der Kreisverwaltung einzuzahlen.

„Das kann doch wohl nicht sein, dass ich noch mit meinem eigenen Geld mein eigenes Haus abreißen lasse“, sagte Christina Manteufel.

Sie forderte Hilfe und Beistand von den Abgeordneten. Der betroffenen Familie ist wegen der zu Unrecht erteilten Baugenehmigung durch den Kreis vom Oberverwaltungsgericht eine Entschädigung bei Abriss zugesprochen worden, die im sechsstelligen Bereich liegt und vom Kommunalen Schadenausgleich (KSA) übernommen werden soll. Damit ist jedoch noch nicht geklärt, wo die Familie nach dem Abriss ihres Hauses bleiben soll.

Britta Beyer

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