Urteil: E-Mail-Affäre der CDU endet mit Freispruch
Landgericht Potsdam: Die Indizien gegen den beschuldigten Internetdienstleister der brandenburgischen CDU reichen nicht. Die Staatsanwaltschaft prüft nun die Revision.
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Potsdam - Sechs Jahre nach der E-Mail-Affäre der Brandenburger CDU ist der frühere Internetdienstleister Daniel Schoenland freigesprochen worden. Das Landgericht Potsdam habe in der Berufungsverhandlung auf Freispruch aus Mangel an Beweisen entschieden, sagte ein Sprecher. Schoenland sagte, er sei froh, nach sechsjähriger juristischer Auseinandersetzung in allen Punkten entlastet worden zu sein. Die Vorwürfe gegen ihn seien haltlos gewesen.
Schoenland hatte Ende August 2006 die E-Mail-Affäre ausgelöst. Er hatte dem damaligen Generalsekretär Sven Petke und dem damaligen Landesgeschäftsführer Rico Nelte vorgeworfen, den E-Mail-Verkehr von Vorstandsmitgliedern überwacht und das Leseverhalten der Newsletter-Empfänger kontrolliert zu haben.
Der CDU-Landesverband hatte Schoenland nach den Anschuldigungen unter anderem wegen Verleumdung angezeigt. Der Fall ging zum Amtsgericht Potsdam, wo der Dienstleister wegen Urkundenfälschung, Verleumdung und falscher eidesstattlicher Versicherung zu einer Geldstrafe von 4 500 Euro verurteilt wurde. Dagegen ging Schoenland in Berufung.
Am Landgericht Potsdam wurde der Fall im Jahr 2011 nach einer Einigung mit Schoenland zunächst zu den Akten gelegt. Der Dienstleister sollte 1 800 Euro für einen gemeinnützigen Zweck zahlen. Gegen die Einstellung des Verfahrens ging jedoch die Staatsanwaltschaft Cottbus mit einer Beschwerde vor. So kam es nun zur Hauptverhandlung am Landgericht Potsdam. Erneut ging es um die Frage, ob Petke und Nelte zu Unrecht Opfer des Rachefeldzugs eines verärgerten Mitarbeiters geworden sind oder ob Schoenland rechtswidrige Praktiken aufdecken wollte – und wer eine E-Mail gefälscht hat.
Aus Sicht des Vorsitzenden Richters Axel Gerlach lässt sich das nicht zweifelsfrei beantworten. Er könne „niemanden reinwaschen, aber genauso wenig jemanden verurteilen“. Es gebe sehr viele Indizien, die gegen Schoenland sprechen. Für eine Verurteilung reiche das nicht. Es sei kein Freispruch erster Klasse. Oberstaatsanwalt Thomas Schell hatte zuvor die Verurteilung zu einer Geldstrafe gefordert: „Wenn ich öffentlich ehrenrührige Behauptungen aufstelle und dann den Beweis nicht führen kann, ist das strafrechtlich relevant.“ Nach dem Freispruch will der Staatsanwalt eine Revision prüfen. Die Staatsanwaltschaft hatte anfangs auch gegen Petke und Nelte ermittelt, die Verfahren wurden aber eingestellt. Petke ist weiterhin Landtagsabgeordneter der CDU.
Die E-Mail-Affäre hatte die märkische CDU in eine tiefe Krise gestürzt. Sowohl Petke als auch Nelte verloren unter dem damaligen Vorsitzenden Jörg Schönbohm ihre Parteiämter. Anschließend brach ein Machtkampf um den Parteivorsitz aus, den Petke nur knapp gegen Schönbohms Wunschnachfolger Ulrich Junghanns verlor.Susann Fischer
Susann Fischer
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