Brandenburg: Eberswalde muss für tote Lilly zahlen Versicherung fordert
Behandlungskosten ein
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Frankfurt (Oder)/Eberswalde - Nach dem Tod eines Kita-Kindes hat ein Gericht die Stadt Eberswalde zur Zahlung der ärztlichen Behandlungskosten verurteilt. Die kleine Lilly war bei einem Ausflug Ende 2010 mit einer Freundin in einen eiskalten Tümpel gefallen und starb später an den Folgen des Unglücks. Das andere Kind überlebte. Das Landgericht Frankfurt (Oder) verurteilte die Stadt Eberswalde als Trägerin der Kita am Donnerstag zur Übernahme von rund 63 500 Euro. Das sind die Behandlungskosten samt bisher aufgelaufener Zinsen. Zum einen sei es ein Versicherungsfall, zum anderen hätten die Erzieherinnen grob fahrlässig gehandelt, sagte der Vorsitzende Richter zur Begründung.
Eine Unfallkasse hatte die Kommune zur Zahlung der Behandlungskosten für beide Kinder verklagt. Der Richter sagte, die Kammer sei überzeugt, dass bei dem Ausflug die erforderliche Sorgfalt durch die beiden Erzieherinnen in besonders grobem Maße verletzt worden sei. Die Kinder seien weder vor der Rückkehr von dem Ausflug zur Kita geordnet gesammelt worden, noch sei ein lautes Abzählen erfolgt. Zudem habe es an Sorgfalt bei der Auswahl des Ausflugsortes gefehlt. „Die Erzieherinnen wussten nicht, dass dort eine Tongrube war.“ Die beiden Mädchen waren von der Gruppe weggerannt und erst bei der Rückkehr in die Kita vermisst worden. Eine intensive Suche begann.
Die kleine Lilly wurde leblos im kalten Wasser treibend entdeckt. Sie starb an den Folgen des Unfalls. Ihre Freundin überlebte. Die beiden verantwortlichen Erzieherinnen waren 2013 in zweiter Instanz zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das jetzt ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig. Es ist Berufung vor dem Brandenburger Oberverwaltungsgericht möglich. Die Vertreterin der Stadt Eberswalde wollte sich nicht zu dem Richterspruch äußern. dpa
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