HINTERGRUND: Ein Kessel Umstrittenes
Durch die Einkesselung durch die Polizei wird massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen – etwa in so schlichte Rechte wie das auf körperliche Unversehrtheit und das auf Bewegungsfreiheit. Die polizeitaktische Maßnahme, die eigentlich der Abwehr einer konkreten, massiven Gefahr, eigentlich konkreter Gewaltgefahr bzw.
Stand:
Durch die Einkesselung durch die Polizei wird massiv in die Grundrechte der Bürger eingegriffen – etwa in so schlichte Rechte wie das auf körperliche Unversehrtheit und das auf Bewegungsfreiheit. Die polizeitaktische Maßnahme, die eigentlich der Abwehr einer konkreten, massiven Gefahr, eigentlich konkreter Gewaltgefahr bzw. massiver Störung aus einer Gruppe dient, ist höchst umstritten – auch rechtlich. Vor allem weil sie in der Regel gegen das Verfassungsprinzip der Verhältnismäßigkeit der vom Staat gegen seine Bürger angewandten Mittel verstößt. Auch weil bei der Einkesselung nicht unterschieden wird zwischen Störern und Gewalttätern einerseits und Nichtstörern andererseits – Unbeteiligte vom Staat quasi in eine Art Geiselhaft genommen werden.
Zudem wird den Eingekesselten meist die Befriedigung von Grundbedürfnissen wie Toilettenbesuche und Bezug von Nahrung und Trinkwasser nicht ermöglicht.
Das Amtsgericht Dannenberg gab einer Klägerin recht, die gegen eine Einkesselung anlässlich der Proteste gegen einen Castor-Transport geklagt hatte (Quelle: Wikipedia).
Zwar saßen die Demonstranten verbotenerweise auf den Bahngleisen des Castor-Transports, dennoch waren sie Teilnehmer einer Versammlung, die entgegen § 15 Abs. 3 des Versammlungsgesetzes nicht aufgelöst wurde. Nach Ansicht des Gerichts schützt der Artikel 8 des Grundgesetzes Versammlungen solange, bis sie ordnungsgemäß von der Polizei aufgelöst werden. PNN
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