PFIFFERLING, STEINPILZ & CO.: Erlaubnis des Waldbesitzers ist erforderlich
Gemäß Bundesrecht gehören unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen zu den geschützten Arten und dürfen nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden.Kommerzielles Sammeln von Pilzen bedarf dagegen der Erlaubnis des jeweiligen Waldbesitzers und muss bei der Naturschutzbehörde angemeldet werden.
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Gemäß Bundesrecht gehören unter anderem Steinpilze, Pfifferlinge, Birkenpilze und Rotkappen zu den geschützten Arten und dürfen nur in kleinen Mengen für den Eigenbedarf gesammelt werden.
Kommerzielles Sammeln von Pilzen bedarf dagegen der Erlaubnis des jeweiligen Waldbesitzers und muss bei der Naturschutzbehörde angemeldet werden. Ansonsten handelt es sich um ein Eigentumsdelikt. Das gilt auch für den Verkauf an der Straße.
Beim Pilze sammeln in Brandenburg sollten unbedingt Warnschilder beachtet werden, die auf munitionsbelastete, ehemalige Militärflächen hinweisen. Rund 400 000 Hektar Landesfläche gelten immer noch als nicht beräumt. Allein von 1991 bis 2004 wurden rund 9660 Tonnen Alt-Munition geborgen und unschädlich gemacht. Erst Ende Juni fand ein Pilzsammler in der Reicherskreuzer Heide eine Granate und informierte umgehend die Polizei.
Der überwiegende Teil der Pfifferlinge, die es im Einzelhandel zu kaufen gibt, stammt aus Ost- und Mitteleuropa sowie aus dem Baltikum. Selbst gesammelte Wildpilze aus Polen dürfen aufgrund der sogenannten Tschernobyl-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft nicht eingeführt werden. mat
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