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RECHT: Es besteht Anspruch auf Schadensersatz

Grundsätzlich haben Verkehrsteilnehmer Anspruch darauf, sich Fahrzeugschäden, die auf Schlaglöcher zurückzuführen sind, ersetzen zu lassen. „Es gibt einen Amtshaftungsanspruch“, sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Potsdamer Rechtsanwalt Sven Gottschalkson.

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Grundsätzlich haben Verkehrsteilnehmer Anspruch darauf, sich Fahrzeugschäden, die auf Schlaglöcher zurückzuführen sind, ersetzen zu lassen. „Es gibt einen Amtshaftungsanspruch“, sagt der auf Verkehrsrecht spezialisierte Potsdamer Rechtsanwalt Sven Gottschalkson. Dabei müssen sich die Forderungen gegen den Träger der Straße richten, also etwa Bund, Bundesland oder Kommune. „Durch das brandenburgische Straßengesetz sind die Träger im Land verpflichtet, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten“, erläutert Gottschalkson.

In der Praxis aber lassen sich die Ansprüche oft schwer durchsetzen, gibt er zu bedenken. Denn zum einen müsse nachgewiesen werden, dass auf der betreffenden Straße ein Schlagloch nicht zu erwarten war, ein entsprechendes Hinweisschild zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht vorhanden war oder der sonstige Zustand der Straße keinen Anlass zur Vorsicht gab. „Auch wer auf einer Straße regelmäßig fährt, aber irgendwann dort trotzdem in ein Schlagloch fährt, hat kaum eine Chance“, meint Gottschalkson. Ratsam sei es daher, immer sofort die entsprechende Fahrbahnstelle zu fotografieren und sich zu vergewissern, ob ein Warnhinweis aufgestellt worden ist. Doch auch bei klarer Beweislage gibt es für die Straßenträger noch einen Ausweg. „Um einen Anspruch durchsetzen zu können, muss ein Verschulden nachgewiesen werden“, so der Verkehrsrechtsexperte. Könne der Träger beweisen, dass ihm schlichtweg das nötige Geld und Personal fehlt, um alle Schäden umgehend zu beseitigen, halte ein Gericht den beklagten Träger möglicherweise für unschuldig, sagt der Anwalt. mat

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