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Brandenburg: Experten: Lasst die Jugend wählen

Wahlrecht mit 16? Bei einer Anhörung im Landtag waren nur die Städte dagegen

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Potsdam - In einer Anhörung des brandenburgischen Landtages haben sich Experten mehrheitlich für die Einführung des aktiven Wahlrechts mit 16 bei Kommunalwahlen ausgesprochen. Damit könnten Jugendliche frühzeitig an demokratischen Entscheidungen beteiligt werden und Parteien müssten sich stärker als bisher um ihre Belange kümmern, lauteten zwei Hauptargumente. Beim Städte- und Gemeindebund stieß das Vorhaben dagegen auf Ablehnung. Schon jetzt hätten junge Leute ausreichend Möglichkeiten politischer Mitsprache, sagte ein Vertreter. Die Absenkung des Wahlalters geht auf die FDP-Fraktion zurück, die dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.

Während sich der Entwurf auf die Wahlen zu Gemeindevertretungen und Kreistagen sowie von Bürgermeistern und Landräten beschränkt, würden SPD und Linke Jugendlichen das Recht einräumen, ab 16 auch den Landtag zu wählen und sich an Volksabstimmungen zu beteiligen. Bündnis 90/Die Grünen treten sogar für ein aktives Wahlrecht auf allen Ebenen, also auch bei Bundestags- und Europawahlen ein.

Deutlich skeptischer gibt sich die CDU-Fraktion. Vor einer Wahlrechtsänderung sollte mit einer Umfrage ergründet werden, ob die Jugendlichen überhaupt wählen wollen, sagte Fraktionschefin Saskia Ludwig.

Junge Leute seien heute mit Hilfe moderner Kommunikationsmittel im allgemeinen gut informiert und zeigten Einsicht in politische Vorgänge, stellte der Rechtsprofessor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität fest. Mit der Religionsmündigkeit und Strafrechtsmündigkeit ab 14 Jahren sei ihnen zudem schon vor langem eine gewisse Eigenverantwortung zugestanden worden. Eine Erweiterung des Wahlrechts nach unten würde überdies in gewissem Maß die Überalterung der Gesellschaft ausgleichen. Meyer sprach sich auch für eine Beteiligung Jugendlicher an Landtagswahlen aus, dies wäre aber angesichts politischer Widerstände wohl erst längerfristig zu erreichen.

Grundsätzlich positiv bewertete der Landkreistag die Absenkung des Wahlalters. Sie könne dazu beitragen, dass junge Menschen stärker als bisher das Gemeindeleben mitgestalten und öffentliche Ämter übernehmen, sagte sein Vertreter Holger Obermann. Jens Graf vom Städte- und Gemeindebund argumentierte, die Kommunen hätten schon jetzt die Interessen Jugendlicher im Blick. Zudem wolle nur eine Minderheit von ihnen ein niedrigeres Wahlrechtsalter, wie eine Studie des vergangenen Jahres zeige. Mit dem Kommunalwahlrecht müsste auch das Landtagswahlrecht erweitert werden, denn: „Kommunalwahlen sind keine Wahlen zweiter Klasse.“    Für die Absenkung des Wahlrechtsalters auf 16 Jahre ist in Brandenburg eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit des Landtages notwendig, die auch gegen den möglichen Widerstand der CDU zustande käme. Nach Angaben des Städte- und Gemeindebundes wären davon pro Jahrgang zwischen 15 000 und 20 000 Jugendliche betroffen. Ronald Bahlburg

Ronald Bahlburg

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