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Fehlende Sensibilität, kein Personal: Wenn Vergewaltigungsopfer in Brandenburg retraumatisiert werden
Für Opfer sexualisierter Gewalt sieht der Gesetzgeber besondere Unterstützung vor. Doch genau dieser Opferschutz ist in Brandenburg offenbar nicht ausreichend gewährleistet.
Von Sandra Dassler
Marina R. (Name geändert) hat den Mann, der sie vergewaltigte, zunächst nicht angezeigt. Er habe sie bei einer Betriebsfeier mehrfach zum Tanzen aufgefordert. „Ich hatte ihm zu verstehen gegeben, dass ich in einer festen Beziehung bin und nicht an ihm interessiert“, erzählt sie. „Und dass ich ein kleines Kind habe. Deshalb ging ich auch früher als die anderen nach Hause. Doch er ist mir heimlich gefolgt.“
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