KEIN ENTEISUNGSMITTEL: Fluggäste entschädigt
Fällt ein Flug wegen fehlender Enteisungsmittel aus, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) jetzt entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 250 Euro pro Fluggast zugesprochen.
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Fällt ein Flug wegen fehlender Enteisungsmittel aus, steht Passagieren eine Entschädigung zu. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) jetzt entschieden und dem Kläger eine Entschädigung von 250 Euro pro Fluggast zugesprochen. Dieser hatte für 24 Menschen einen Flug von Berlin nach Rom im Dezember 2010 gebucht. Die Maschine blieb jedoch am Boden, weil Enteisungsmittel fehlte. Die Fluggesellschaft weigerte sich danach, die Reisenden zu entschädigen und berief sich auf „außergewöhnliche Umstände“. Dem widersprach das Oberlandesgericht: Die Fluggesellschaften seien verpflichtet, erforderliche Betriebsstoffe bereitzustellen. Im Winter zähle Enteisungsmittel dazu. dpa
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