zum Hauptinhalt

Brandenburg: Flughafen könnte 100 Millionen Euro teurer werden

Flughafengesellschaft sieht Wirtschaftlichkeit trotz des Nachtflugverbotes nicht gefährdet

Stand:

Berlin – Der Großflughafen in Schönefeld (BBI) wird durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts möglicherweise bis zu 100 Millionen Euro teurer. Etwa 50 Millionen Euro könnte der Lärmschutz kosten. Die restliche Summe muss für zusätzliche Entschädigungen an Bewohner in der Nachbarschaft des Airports gezahlt werden. Das sind erste, grobe Schätzungen von Koalitionsexperten.

Ob diese Zahlen stimmen, wird erst zu beurteilen sein, wenn in einigen Wochen die Urteilsbegründung aus Leipzig vorliegt. Erst dann kann der BBI-Aufsichtsrat das im Dezember 2004 beschlossene Finanzierungskonzept überarbeiten. Trotz des Nachtflugverbots zwischen Mitternacht und 5 Uhr sind die Flughafengesellschaft und der Senat sicher, dass die Finanzierung des Airports und dessen Wirtschaftlichkeit nicht gefährdet sind.

Allerdings unter der Voraussetzung, dass dann insbesondere die Randzeiten (von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr) intensiv genutzt werden. „Das ist ein zentrales Anliegen, das ist europäischer Standard, da stehen wir ganz auf der Seite der Flugunternehmen“, sagte gestern BBI-Sprecher Ralf Kunkel.

In Berlin schwebten 2005 jede Nacht zwischen 22 und 6 Uhr durchschnittlich 51 Flugzeuge ein – trotz Nachtflugverbots gibt es Ausnahmegenehmigungen. Wenn der Großflughafen in Schönefeld voll ausgebaut ist, wird mit 95 Nachtflügen gerechnet – fast alle in den juristisch sensiblen Randzeiten. Der Flughafen-Chef Dieter Johannsen-Roth kündigte gestern an, dass die BBI in Zusammenarbeit mit ihren Airline-Kunden „den klaren Bedarfsnachweis“ für diese kommerziell wichtigen Zeitfenster führen will. Angesichts des Wettbewerbsdrucks in der Luftverkehrsbranche sei das die „Hauptaufgabe“.

Dagegen bereitet der Frachtverkehr der BBI keine Kopfschmerzen. Momentan werden auf den Berliner Flughäfen 40 000 Tonnen Fracht pro Jahr abgefertigt. Im Verhältnis zum Umsatz, den der Passagierverkehr bringt, ist das ein kleines Zusatzgeschäft. Theoretisch möglich wäre der Ausbau auf 600 000 Tonnen, aber nur im 24-Stundenbetrieb. Den lässt das Gericht nicht zu. „Das ist schade, aber in die Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Großflughafen ist das große Frachtgeschäft gar nicht erst eingeflossen“, sagte Kunkel. „Wir sind keine Träumer.“

Ein Risiko bleiben die Start- und Landegebühren als wichtige Einnahmequelle der Flughafengesellschaft. Nur mit verlässlichen Prognosen der Fluggastzahlen und einer Gebührenordnung, die die Airlines nicht überfordert, lässt es sich verringern. BBI geht von 22,1 Millionen Passagieren 2011 und von 30 Millionen Passagieren 2030 aus. Die Hoffnungen ruhen auf den „Billigfliegern“ und dem künftigen Intercontinentalverkehr.

An den Grundpfeilern der BBI-Finanzierung ändert sich mit dem Urteil nichts. Die Investitionskosten könnten sich auf 2,1 Milliarden Euro erhöhen. Davon zahlen der Bund, Berlin und Brandenburg 430 Millionen Euro (plus zusätzlicher Lärmschutzkosten). Der Rest wird kreditfinanziert; Zinsen und Bankgebühren sind noch auszuhandeln. Die Verkehrsanbindung und der Bahnhof kosten 570 Millionen Euro. Privatinvestoren sollen weitere 600 Millionen Euro in ein Hotel, Bürogebäude, Parkhäuser usw. investieren.

Schätzungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, dass der Flughafen vier Milliarden Euro teuer wird, kann die BBI nicht nachvollziehen.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })