Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Flughafen-Schallschutz wieder Fall für Richter
Es geht um Fenster, Lüfter, Schallpegel und Dezibel-Grenzen. Zwei Tage hat sich das Oberverwaltungsgericht Zeit genommen, um eine Entscheidung zu treffen, die Tausende Flughafen-Anwohner betrifft.
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Berlin - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt an diesem Donnerstag wieder über den Schallschutz für die Anwohner des künftigen Hauptstadtflughafens. Es hatte in einem Eilverfahren im vergangenen Juni entschieden, dass die Anwohner Anspruch auf bessere Schutzvorrichtungen oder Entschädigungen haben. 14 000 Häuser sind laut Flughafen betroffen.
Der Betreiber habe die Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses systematisch verfehlt, hieß es damals. Nach der vorläufigen Entscheidung vom vergangenen Sommer wird nun in der Hauptsache verhandelt. Es ist offen, ob an diesem Donnerstag eine Entscheidung fällt oder erst am Freitag, sagte eine Gerichtssprecherin.
Neben Anwohnern nehmen auf den Klägerplätzen Vertreter der Gemeinden Blankenfelde-Mahlow und Eichwalde Platz. Beklagt wird das brandenburgische Verkehrsministerium. Die Anwohner verlangen, dass die Behörde die staatliche Flughafengesellschaft zwingt, den Schallschutz auf das Niveau zu bringen, das der Planfeststellungsbeschluss fordert.
Wie dieser auszulegen ist, ist jedoch umstritten. Das Gericht entschied im Juni, dass es in den Häusern um den Flughafen tagsüber nicht lauter werden darf als 55 Dezibel, die Lautstärke eines normalen Gesprächs. Das Schallschutzprogramm des Flughafens beruhte aber jahrelang darauf, dass sechs Überschreitungen möglich sind. Unter dem Druck des Urteils vom Juni schwenkten die Betreiber auf durchschnittlich weniger als 0,5 Überschreitungen um. Bürger sehen darin einen weiteren Widerspruch zum Planfeststellungsbeschluss.
Für Furore sorgte im Vorfeld ein Dokument, mit dem Bürgerinitiativen belegen wollen, dass das Ministerium schon 2008 wusste, dass die Flughafengesellschaft beim Schallschutz sparen wollte und bewusst gegen den Planfeststellungsbeschluss verstieß. Das Ministerium widersprach demnach 2008. Dann habe es das Unternehmen aber gewährenlassen, kritisieren Anwohner.
Das Verfahren ist politisch hoch aufgeladen. Erst letzte Woche zog das Gericht einen ehrenamtlichen Richter wegen Befangenheit zurück. Er habe verschwiegen, dass er ein Papier für einen großzügigen Schallschutz unterschrieben hatte. (dpa)
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