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Von Susann Fischer: „Gefühllose Gesinnung“

26-Jähriger wegen Mordes an seiner 18-jährigen Ex-Freundin zu lebenslanger Haft verurteilt Nach Auffassung des Gerichts hatte der Verurteilte die Tat genauestens geplant

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Potsdam/Rathenow - Wegen der Tötung seiner 18-jährigen Ex-Freundin muss ein 26-Jähriger aus Rathenow lebenslang ins Gefängnis. Das Landgericht Potsdam verurteilte den Mann am Donnerstag in Potsdam wegen Mordes. Die 1. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann seine frühere Freundin mit fast 60 Messerstichen tötete, weil sie sich von ihm getrennt hatte.

Die Richter folgten mit dem Urteil den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage. Die Verteidigung hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren wegen Totschlags gefordert. Anwalt Volkmar Schöneburg kündigte Revision an.

Der Vorsitzende Richter Frank Tiemann bescheinigte dem gelernten Schlosser in der Urteilsbegründung eine „gefühllose Gesinnung“. Die Kammer habe die drei Mordmerkmale der Grausamkeit, der Heimtücke und der niederen Beweggründe erkannt. Eine besondere Schwere der Schuld habe sie jedoch nach einem knappen Abstimmungsergebnis verneint. Es sei zwar „schwerwiegend“, dass drei Mordmerkmale erfüllt seien. Doch sei der Verurteilte noch jung. Das Urteil lasse ihm eine Perspektive. Es sei eine Entlassung nach frühestens 15 Jahren möglich. Allerdings müsse der Verurteilte dafür an sich arbeiten.

Nach Auffassung des Gerichts hat B. die Tat genau geplant. Alles sei gut durchdacht gewesen, sagte Tiemann. So habe sich B. unter einem Vorwand von einem Schlüsseldienst die Wohnung seiner Ex-Freundin öffnen lassen und sie mit mehreren Handy-Kurznachrichten dorthin gelockt. Er habe ihr per SMS mitgeteilt, persönliche Sachen und ein Fahrrad vor ihrer Wohnungstür abgestellt zu haben und selbst mit dem Auto auf dem Weg zu seinem Vater in Neuss zu sein.

Das spätere Opfer sei dann am Nachmittag völlig ahnungslos zu ihrer Wohnung gefahren. Dort sei die junge Frau noch in der Wohnungstür mit zwei Messern angegriffen worden. Die Jugendliche habe versucht zu fliehen, doch B. habe sie in die Wohnung gezerrt. Dort habe er insgesamt 59 Mal mit den Messern auf sie eingestochen. Tödlich sei letztlich ein Stich gewesen, bei dem fast der Hals durchtrennt worden sei. Zudem habe B. mit einem Stock auf sein Opfer eingeschlagen.

Angaben aus einer Erklärung des Angeklagten vom zweiten Verhandlungstag, wonach die Tat im Blackout geschehen sei, bezeichnete Tiemann als nicht glaubhaft. Diese Geschichte sei an den Haaren herbeigezogen. Ein Blackout dauere in der Regel höchstens zwei Minuten. B. jedoch habe fünf bis zehn Minuten lang sein Opfer misshandelt und getötet.

B. hatte Tiemann zufolge seiner Ex-Freundin vor der Tat regelrecht nachgestellt. In den Tagen vor dem Mord am 22. Februar schickte er bis zu 90 Kurznachrichten an die 18-Jährige. Diese konnten die Ermittler auslesen und somit Details aus der Beziehung zwischen Opfer und Täter herausfinden. Es habe auch Drohungen und Todesdrohungen gegeben, stellte Tiemann klar.

Der Mann sei eifersüchtig gewesen, weil seine ehemalige Freundin einen neuen Partner hatte. Er sei wohl auch deswegen aggressiv geworden, weil er selbst bei seinen Versuchen erfolglos geblieben sei, eine frühere Affäre mit einer anderen Frau wieder aufleben zu lassen. So habe er sich in die Wohnung seiner Ex-Freundin geschlichen und dort mit einem stilettartigen Messer sowie einem Küchenmesser auf sie gewartet. Auf die Tat aufmerksam wurde eine Nachbarin. Sie hörte Hilferufe aus der Wohnung unter ihr. Als auf ihr Sturmklingeln niemand reagierte, alarmierte sie die Polizei. B. konnte jedoch vor Eintreffen der Beamten fliehen. Er wurde wenige Tage nach dem Mord in der Wohnung eines Freundes in Hennigsdorf verhaftet.

Susann Fischer

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