Brandenburg: Geldfälscher will reden
Kronzeuge der Anklage erhält Rechtsbeistand
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Kronzeuge der Anklage erhält Rechtsbeistand Potsdam - Im Fall der drei vor dem Landgericht angeklagten Mitglieder einer Geldfälscherbande aus Caputh zeichnet sich möglicherweise eine Wendung ab. Nachdem der Potsdamer Jens H. (35), Aliaksei S. (26) aus Weißrussland und der Deutsch-Iraner Hasan Y. (43) sowohl während des Ermittlungsverfahrens als auch zum Prozessauftakt schwiegen, signalisierte der Verteidiger von Y. gestern, sein Mandant werde sich wahrscheinlich am 30. September äußern. Oberstaatsanwalt Peter Steiniger betonte, Hasan Y., der vor kurzem als Zeuge gegen die Hintermänner des Fälscherringes vernommen wurde, habe umfassend zu einzelnen Tatvorwürfen ausgesagt. In Berlin sollen er und fünf arabische Tatverdächtige Anfang 2004 eine Werkstatt eingerichtet haben, um 100-Dollarnoten zu fälschen und zu verbreiten. Der bereits rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilte Vladislav L. aus Minsk – laut eigener Aussage vom weißrussischen Geheimdienst KGB zum Spezialisten für Wertpapierherstellung ausgebildet – lieferte die Druckvorlagen. Nach Gesprächen mit den Verteidigern geht die 4. Große Strafkammer des Potsdamer Landgerichts davon aus, dass auch Jens H. und Aliaksei S. am nächsten Prozesstag Aussagen Sache machen werden. Dem nun angeklagten Trio wird neben versuchter und vollendeter Geldfälschung auch vorgeworfen, in der Caputher Werkstatt – hier sollten ab Mai 2004 mehrere Millionen falscher Euronoten gedruckt werden – eine Cannabisplantage angelegt zu haben. Zudem soll Aliaksei S. von Hasan Y. gedrängt worden sein, zwei Schreckschusspistolen in echte Waffen umzufunktionieren. Vladislav L., der sich der Brandenburger Polizei offenbart hatte und die Bande auffliegen ließ, wird voraussichtlich am 19. Oktober als Zeuge aussagen. Da er als gefährdet gilt, sich zudem in einem Zeugenschutzprogramm befindet, beschloss die Kammer, ihm für die Dauer seiner Vernehmung einen Rechtsbeistand zur Verfügung zu stellen. Er soll die „schutzwürdigen Interessen des Zeugen“ vertreten. G. Hohenstein
G. Hohenstein
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