Prozess wegen Tierfallen: Geldstrafe verhängt
Das Amtsgericht Zossen hat eine Geldstrafe wegen Tierfallen verhängt - ob damit der geschützte Wolf gefangen werden sollte, bleibt unklar.
Stand:
Zossen - Der Prozess wegen zweier illegaler Tierfallen ist am Dienstag vor dem Amtsgericht Zossen (Teltow-Fläming) eingestellt worden. Mit der Anlage konnten möglicherweise auch unter Schutz stehende Wölfe gefangen werden. Der Geschäftsführer eines privaten Forstgutes sei zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2000 Euro verpflichtet worden, sagte Richterin Ulrike Severin. Ein Schuldanerkenntnis bedeute das aber nicht. Das Verfahren sei damit abgeschlossen.
Sachverständige hatten in dem Verfahren keine einhellige Meinung zum Sinn der etwa drei Meter hohen Anlage mit den Tierfallen vorgetragen. Einer von ihnen sagte, sie sei eindeutig zum Fangen von Wölfen geeignet. Aus Sicht des anderen, diente sie lediglich der Abwehr herumstreunender Hunde. Der Streitpunkt konnte nach zwei Jahren nicht mehr eindeutig geklärt werden, wie Richterin Severin sagte. Der Naturschutzbund Deutschland hatte kritisiert, dass die Anlage, in der drei Schafe gehalten wurden, extra zur Abwehr von Wölfen ausgerüstet war. Ein gefangener Wolf hätte nicht entkommen können.
Laut Bundesnaturschutzgesetz darf Wölfen nicht nachgestellt werden. In Deutschland gibt es insgesamt 26 Rudel oder Paare und drei sesshafte Tiere, allein in Brandenburg sind es sieben Rudel.
Gudrun Janicke
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