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Betrugsprozess gegen Linke-Politiker in Potsdam: Gericht hört Ermittler zu Wohnungsdurchsuchungen
Seit Mitte Oktober zieht sich der Betrugsprozess gegen den Linken-Politiker Jürgens dahin. Nach vielen Nachbarn und Ermittlungsbeamten will das Gericht nun auch die engste Familie in den Zeugenstand holen. Ein Ende ist damit kaum absehbar.
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Potsdam - Im Prozess gegen den früheren Landtagsabgeordneten Peer Jürgens (Linke) wegen Betrugs und Wahlfälschung wollen Staatsanwaltschaft und Gericht weiter nachbohren. Anfang Dezember sollen doch noch die Polizeibeamten gehört werden, die Wohnungen des Politikers durchsucht hatten. Das beschloss das Amtsgericht Potsdam am Dienstag. Zudem sollen auch die Eltern und Geschwister aussagen, ob Jürgens wie von ihm angegeben noch bis 2011 in der elterlichen Wohnung in Erkner (Oder-Spree) lebte. Der 36-Jährige äußerte sich vor Gericht bislang nicht zu den Vorwürfen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 36-Jährige tatsächlich zunächst in Berlin und dann in Potsdam wohnte. Mit falschen Angaben zu seinen Wohnorten soll er sich laut Anklage vom Landtag knapp 87 000 Euro am Fahrtkosten- und Mietzuschüssen erschlichen haben.
Verteidiger Lenz nennt Vorgehen der Staatsanwaltschaft "unanständig"
Das Gericht hatte die Zeugen zu den Wohnungsdurchsuchungen bislang nicht gehört, weil das Landgericht Potsdam die Durchsuchungen für rechtswidrig erklärt hatte. Nun muss das Gericht entscheiden, ob die Ergebnisse im Prozess trotzdem verwertet werden dürfen. Laut Anklage hatten die Ermittler eine angebliche Hauptwohnung von Jürgens in Beeskow (Oder-Spree) nur spärlich möbliert vorgefunden. Zudem war eine Zeitschaltuhr für das Licht installiert. Die Anklage vermutet, dass der 36-Jährige damit Anwesenheit vortäuschen wollte.
Jürgens' Verteidiger Norman Lenz nannte das Vorgehen der Staatsanwaltschaft "unanständig". Die Ermittler hätten vorher genügend Zeit gehabt, die Familie zu befragen. "Nun im Hauptverfahren sein engstes persönliches Umfeld vor Gericht zu zerren, ist unanständig", sagte Lenz. "Es wurde nicht objektiv ermittelt, sondern es wird alles getan, um dem Angeklagten zu schaden." (dpa)
Klaus Peters
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