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Gerichtsurteil: Griebnitzsee: Uferweg bleibt vorerst offen

Der Uferweg am Potsdamer Griebnitzsee muss vorerst offengehalten werden. Die Klage von acht Anrainern wurde vom Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mit Verweis auf den Vorrang des öffentlichen Interesses abgelehnt.

Potsdam - Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg bewertete im Zuge einer Interessenabwägung das öffentliche Interesse an der vorläufigen Offenhaltung des Weges höher als das Interesse der Anlieger an einer Sperrung, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die umstrittene Frage, ob der Weg Teil der freien Landschaft ist und damit ein allgemeines Betretungsrecht besteht, habe das Gericht im Hinblick auf mehrere Berufungsverfahren aber offengelassen.

Acht Anrainer hatten gegen die öffentliche Nutzung des Weges am Verwaltungsgericht Potsdam geklagt. Sie wollten feststellen lassen, dass diese Bereiche nicht Teil der freien Landschaft im Sinne des brandenburgischen Naturschutzgesetzes sind. Die Stadt Potsdam vertritt dagegen den Standpunkt, dass der Weg für die Öffentlichkeit zugänglich sein muss. Das Verwaltungsgericht hatte im Dezember drei Grundstückseigentümern Recht gegeben, fünf weitere Klagen aber abgewiesen. Gegen diese Entscheidungen ließen die Richter Berufung beim OVG zu. ddp

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